Новгород и Ганза
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Der nachste Konflikt entbrannte 7 Jahre spater. Die Beraubung und die Ermordung des nowgoroder Kaufmann Volos mit den Kameraden bei Narva haben diesen Streit ins Leben gerufen. Als Antwort sperrten die Nowgoroder die in Nowgorod verbliebenen deutschen Kaufleute in die Kirche und verlangten die Herausgabe der Morder und der Beute. Obwohl die verhafteten deutschen Kaufleute nichts mit dem Mord und Raububerfall zu tun hatten, waren sie gezwungen, sich unter todlicher Bedrohung den Nowgorodern unterzuordnen und als Pfand die gestohlene Waren-menge herauszugeben.
Beide Konflikte, die als Grund verschiedene Anlasse hatten, wurden letzendlich beigelegt. Ihre tatsachlichen Gr"unde jedoch — die Nichtbefolgung der festgelegten Handelsregeln — wurden im Handel zwischen Novgorod und Hanse nie uberwunden. Folgende Regeln wurden noch in dem ersten Handelsvertrag in Betracht gezogen und spater mehrmals wiederholt, aber nie eingehalten: Anspruche nur gegen die unmittelbaren Schuldigen erheben, der Klager soil nur mit dem Beklagten in Verbindung stehen, Gerichtsbarkeit ist immer an den Orten wo der Streit entstanden ist.
Im Jahre 1356 hat eine Vereinigungstagung stattgefunden. Die deutschen St"adte begannen danach, sich unmittelbar mit den Angelegenheiten ihrer Kontore im Ausland in Brugge, Nowgorod, London zu beschaftigen. Dabei wurden die kaufmannische Selbststandigkeit und Unabhangigkeit in den Fragen der Rechtsordnung in den Handelshofen herausgestellt. In diesem Zusammenhang haben die St"adte verschiedene Beschlusse uber die Hofunterhaltung, Hofsordnung und uber die Regeln der Handelsf"uhrung gefasst. Seitdem wurden alle Angelegenheiten des nowgoroder Kontors auf den hanseatischen und spater livl"andischen Tagungen erortert.
Auf der Tagung der Hansestadte, die in L"ubeck 1366 stattfand, wurden zahlreiche Beschl"usse anlaOlich der Kontore in Nowgorod und Brugge befasst, und an die sich dort befindenden Kaufleuten wurden die verschiedenartigsten Vorschriften verschickt. Den Kern bildeten das Verbot des Handels auf Kredit und die Anweisungen f"ur die Wahl der Gemeindevorsteher. Aufierdem wurde der Kaufmannskreis, der das Recht auf den Handelshof des H.I. Petrus in Nowgorod hatte, nur auf die Burger der Hansestadte eingeschrankt.
Die zweite Halfte des XIV. Jahrhunderts ist reich an hanseatischen Verboten uber den Handel mit Nowgorod: die Konflikte zwischen den Nowgorodern und den hanseatischen Kaufleuten folgten insbesondere in den 70-ern Jahren. Der Meister des livl"andischen Ordens wand sich 1368 an L"ubeck und an andere Ktistenstadte mit dem Vorschlag, die Handelsreisen nach Nowgorod zu unterlassen (wegen des feindlichen Verhaltnisses von Nowgorod zu Orden und zur katholischen Kirche). L"ubeck war damit einverstanden. Die Kaufleute der livl"andischen St"adte setzten den Handel mit den Russen in Vyborg, Narva und an der Newa (Fluss) fort, was den Anstoss in L"ubeck erregte. L"ubeck hat sich beim Ordensmeister dar"uber beschwert. Seither werden die Meinungsverschiedenheiten und Widerspr"uche zwischen den livl"andischen St"adten und L"ubeck immer pragnanter, weil deren Interessen im Handel mit Nowgorod nicht immer ubereinstimmten. Die Beziehungen zwischen Nowgorod und L"ubeck haben sich in dieser Zeit auch wegen eines Seeraubersuberfalls auf nowgoroder Kaufleute 1370 verschlechtert. Die Seerauber haben die Waren der Nowgoroder nach L"ubeck geschickt. Ungeachtet des 1371 abgeschlossenen Waffenstillstandes wurden die nach Nowgorod zurtickgekehrten deut-schen Kaufleute wieder unterdr"uckt.
Als Antwort auf die Verhaftung der nowgoroder Kaufleute in Derpt und auf die Beschlagnahme ihrer Ware wurden im Juli 1375 die deutschen Kaufleute, die im Moment in Nowgorod waren, in Haft genommen. Sie berichteten dar"uber in einem Brief nach Revel. Die nowgoroder Botschaft nach Derpt blieb ohne Erfolg: die nowgoroder Kaufleute und ihre Ware wurden nicht zuruckgegeben, was seinersets zu einer Verschlechterung der Lage der deutschen Kaufleute in Nowgorod gef"uhrt hat. Dar"uber hinaus wurde in Nowgorod im November 1375 mit der Zustimmung des Posadniks und Tausendf"uhrer ein gewisser Johann Brunswick verhaftet, der mit dem Winterzug nach Nowgorod gekommen war, um zu handeln, und der keine Ahnung von diesen Geschehnissen hatte. Seine Ware wurde in die Johannes -Vorlauferskirche ubertragen und er selber wurde als Verbrecher behandelt. Die deutschen Kaufleute wandten sich mit der Klage an den nowgoroder Erzbischof, der sein Bedauern "uber das Geschehene aussprach und seinen Boten den Deutschen lieh, damit sie sich bei Posadnik beschweren konnten. Sie haben die folgende Antwort bekommen: da der Bischof und der St"adtrat von Derpt die nowgoroder Kaufleute verhaftet und ihre Ware beschlagnahmt haben, ohne irgendwelche Grtinde dazu zu haben, iniziierten sie damit einen Konflikt und provozierten das Gegenhandeln der Nowgoroder. Die Nowgoroder versprachen bei der wohlbehaltenen Ruckkehr ihrer Brtider mit den Waren aus Derpt, den verhafteten Brunswick freizulassen und ihm seine Ware zurtickzugeben. Dieser Konflikt wurde im Mai 1376 beigelegt: der novgoroder Kaufmann in Derpt wurde befreit und zusammen mit den Botschaftern nach Nowgorod geschickt.
Der beschriebene Fall ist ein konkretes und zugleich wohl ein typisches Beispiel aus der Praxis der nowgorod-hanseatischen Beziehungen. Es ist darauf hinzuweisen, dafi es ausschliesslich livl"andische St"adte waren, die sich dabei mit der Besprechung und der Beilegung des entstandenen Konfliktes beschaftigten. Das zeigt ihre wachsende Rolle im nowgoroder Handel und bei der Leitung des hanseatischen Kontors in Nowgorod.
Die nachste Auseinandersetzung zwischen den deutschen und den Nowgoroder Kaufleuten war im Jahre 1377, die schon wieder zu gegenseitigen Beschlagnahmungen und Verhaftungen gef"uhrt hatte. Die Beziehungen zwischen den hanseatischen Kaufleuten und den Nowgorodern blieben in den 80-ern Jahren des XIV. Jahrhunderts angespannt. Es folgten Verhaftungen der Kaufleute beider Seiten. Die Tagung der livl"andischen St"adte in Wolmar hat im Januar 1385 die Reisen nach Nowgorod vollkom-men verboten. Der Handelskrieg zwischen Nowgorod und Hanse stellte sich von da ab einige Jahre nicht ein. Der Grand dazu waren nicht nur die Verhaftungen der Kaufleute und die Beschlagnahmung der Ware, sondern auch die gegenseitige Unzufriedenheit mit den Handelsbedingungen. Die Nowgoroder klagten z.B. daruber, sie sollten wegen der Weigerung der deutschen Kaufleute, einige Pelzsorten zu kaufen Schaden erleiden. In der gleichen Zeit haben die Nowgoroder die Anspr"uche gegenuber den Deutschen geltend gemacht, was die Salzpreise betraf. Die Hansekaufleute forderten seinerseits die Einhaltung der fr"uheren Handelsprivilegien. Die Hansestadte erorterten die Frage "uber die Reisen nach Nowgorod an der Tagung in Ltibeck im Juli 1386 und haben einen Vorschlag gemacht, den ganzen Handel mit den Russen nach Derpt zu verlagern und den Handel mit ihnen in keinem anderen Ort zu fortzuf"uhren. Dieser Vorschlag hat aber keinen Widerklang gefunden. Es wurde aber an der Tagung in Derpt 1389 beschlossen, die Reisen nach Russland mit unter der Bedrohung des Lebens- und des Warenverlustes zu verbieten. Die Kaufleute aller Stadte sollten davon benachrichtigt werden. Um allem die Krone aufzusetzen brach im Jahre 1385 ein grosses Feuer aus, infolge dessen die ganze
Nach der Friedensunterzeichnung haben sich die deutschen Botschafter auf den Weg nach Nowgorod gemacht. Die Chronik berichtet folgen-derweise daruber: «Sie haben ihre Waren zuruckbekommen, das Kreuz gektisst und sie begannen, ihre Hofe neu aufzubauen: weil es seit 7 Jahren keinen dauerhaften Frieden gab».
Neben der Belegung der konkreten Handelsverletzungen setzte der Niebursfrieden die traditionellen, von fr"uheren Abkommen bekann-te Ordnung der Konfliktsituationslosung fest: Der Klager soil mit dem Beklagten kommunizieren, die zwischen den Konfliktparteien entstehenden Prozesse sollen am Entstehungsort verhandelt werden usw. Was den Brand 1385 und die dabei entstandene Pltinderung der deutschen Waren betraf, verpflichteten sich die Nowgoroder Ermittlungen anzustellen. Der Niebursfrieden hat f"ur mehrere Jahre den Handelscharakter gepragt und gait als Grundlage bei der Beilegung der spateren Konflikte zwischen den nowgoroder und hanseatischen Kaufleuten.
Der Niebursfrieden wurde zu einem Wendepunkt in den nowgoroder-hanseatischen Handelsbeziehungen, die seither vollkommen von den liv-l"andischen St"adten geregelt wurden.
Alle Handelsabkommen zwischen der Hanse und Nowgorod, die im XV. Jahrhundert stattfanden, wurden nur von den Botschaftem der livl"andischen St"adte ohne Teilnahme der Botschafter aus L"ubeck und Visby abgeschlossen. Wie es noch im XIV. Jahrhundert "ublich wurde, wandten sich die deutschen Kaufleute mit alien wesentlichen und dringenden Fragen (Konflikten mit den Nowgorodem, Finanzprobleme, Angelegenheiten, die mit dem Wiederaufbau der Hofe zu tun hatten) an Revel und Derpt.
Das erste Jahrzehnt des XV. Jahrhunderts war f"ur den hanseatischen Handel in Nowgorod schwer. Die Anzahl der Kaufleute, die nach Nowgorod reisten, war merklich geringer; die Kasse der Petruskirche wurde leer. Als Folge konnten die Kaufleute sogar die f"ur den Hof notigen Gegenstande nicht kaufen und waren gezwungen, die Dienste von den anderen Kaufleuten in Anspruch zu nehmen. In der gleichen Zeit begannen auch die neuen Konflikte zwischen Nowgorod und der Hanse. Charakteristisch f"ur die Beziehungen zwischen Nowgorod und der Hanse im XV J. war die aktivere Position Nowgorods. Die Spiegelung davon ist in den Forderungen zu sehen, den Salz-, Honig- und Stoffhandel in Ord-nung zu bringen. Den gleichen Beweis der gestiegenen Rolle von Nowgorods geben auch die Vorderungen der Lohnbedingungen f"ur Trager und Fahrleute; des Kleinhandels und hauptsachlich die Forderung «des freien Weges "uber das Meer». Das ganze XV. Jahrhundert wurde von den unaufhorlichen Konflikten zwischen Hanse und Novgorod gepragt, die 1403, 1406–1409, 1410–12, 1416, 1420–21, 1424–25, 1439–40, 1441, 1443, 1448, 1468, 1478 stattfanden.