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Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал
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Den 23. Augusti war die 5te Zusammenkunfft. Die Russ. wolten auff die pol. letzt eingegebene Antwort ihre Wiederantwort thun. Weilen aber die Polen von einer andern Materie zu reden anfingen, blieb es nach, da dann die Pol. von den Russ. begehrten, einige Remedia und Mittel zu vernehmen, welche capable seyn konten, Smolensk und den Sewerischen Kreiss auff russischer Seit zu behalten und auch die Cron Polen dergestalt zu contentiren, dass sie ohne Despect mit Ruhm selbige Orter denen Russen cediren und abtreten mochte. Die russ. Commissarien gebrauchten die vorige Ration, declarirend, dass es Ihro Czar. Maytt. vor ihren von der Cron Polen angethanen Schimpff und gehabte Unkosten, die sie an itzigen Kriege vorwendet, zukahme, wie es ihnen den Gott der Allerhochste schon in Handen gegeben und zu besitzen verliehen hatte. Die Pol. gaben zu verstehen, dass es ihnen nicht wenig wundere, wie es mit denen russ. Commissariis so gar schlecht und ihrer Vollmacht beschaffen ware, indem sie das jenige nicht in Commissis hatten, was vor 3 Jahren nur einen gemeinen Abgesandten, dem Stolnik Afonasey Iwanowitz Nesteroff, anvertrauet gewesen, der auff dem letzten Reichstag (174v) in Warschau im Nahmen Ihro Czar. Maytt., nur Smolensk und etzliche wenige Stadte begehrend, vor selbige der Republique eine grosse Summa Geldes gebothen hatte, welches auch vorm Jahr der Grossgesandte Hoffrath Afonasey Ardin-Nasczokyn zu Reusch-Lemberg, da er 4 Millionen gebothen, bestetiget hatte. Diesem zufolge begehrten sie von Ihro Czar. Maytt. Gross- und Gewolmachtigten Commissariis (welches alle vornehme Reichsstande waren) zu vernehmen, auff was Condition sie Smolensk und den Sewerischen Kreyss von der Cron Polen begehrten, damit auch die Cron und gantze Republique, auch Ihro Konigliche Maytt., ihr gnadigster Konig und Herr, bey Respect und ohne Schaden verbleiben konte, denn diese Condition muste nothwendig auff itzigen vorstehenden Reichstag allen Standen der Republique proponiret werden, damit selbige delibiriren und zu selbigen Mittel (im Fall moglich) sich bequamen mochten, dass Ihro Czar. Maytt. und das Russische Reich in dero Praetensionen befriediget seyn, auch sie ohne Schaden bey gebuhrlichem Respect verbleiben konten. Die russ. Commissarien fragten, ob die Pol. anitzo schrifftlich declariren und bezeugen wolten, dass die gantze Republique der Cron Polen und des Grossfurstenthums Litthauen auff kunftigen Reichstag gantzlich die Orter, welche sie praetendirten, abzutreten bewilligen wurde. Wenn das geschehen, so wolten (175r) sie die Conditionen von ihrer Seiten eroffnen und biss an den zukunftigen Reichstag etzliche occupirte Orter in Hoffnung des Friedens abtreten. Im Fall aber nicht, so konten nicht allein einige Condition specificiret, sondern auch kein einiger Platz der occupirten Orter abgetreten werden. Endlich ward dieser Punct beyden Theilen ferner zu deliberiren biss kunftiger Zusammenkunfft vorbehalten.

Den 24. Augusti war die gantze Beschaffenheit und der Verlauff der gestrigen Conferentz Ihro Czar. Maytt. durch den Zyletz Wasiley Puschtzin, der expresse deswegen nach Moskow abgefertiget ward, Kund gethan und umb Ordre angehalten, was in der Sache ferner vorgenommen werden solte, nachdem mahl sie befehliget waren, mit den Pol. gantz unverrichter Sachen nicht voneinander zu scheiden. Nunmehr aber wolten die Pol. nicht ferner warthen und begehrten auf ihre vielfaltige Proposition richtige Antwort, nachdem sie nacher Warschau auff den angesetzten Reichstag zu erscheinen Ordre hatten und zu keiner einigen andern, den der Condition (nur die Cedirung der Smolenskischen und Sewerischen Orter bis des Reichstag Consulto aufzuschieben, die andere occupirte Orter aber alle ex nunc zu praetendiren) sich begeben wolten.

Den 27. Augusti war die 6te Zusammenkunfft. Die Pol. begehrten, endliche Resolution zu vernehmen, (175v) durch welche Mittel die Russ. Smolensk und die Severische Orter zu behalten gesonnen waren, und weilen von russischer Seiten geantwortet ward, durch Condition, wie ihnen in den 3en auffgegebenen Puncten declariret ware, wolten sie ferner zu keiner Sache schreiten, sondern huben an, zu protestiren wieder die grosse und unchristliche Unbilligkeit, durch welche die Russen die Cron Polen zu einem so unrechten Frieden zwingen wolten. Weilen aber die russ. Commissarien keine Ordre von Ihro Czar. Maytt. hatten, in diesem Punct Resolution zu geben, auch ihnen hoch verbothen war, die Commission nicht zu trennen ohne einige Hoffnung des Friedens, wusten sie nicht, was anzugreiffen war. Die Pol. declarirten, auffs hochste noch 4 oder 5 Tage zu warten, massen ihnen nach dem angesetzten Reichstage zu verreisen, auch numehro, weilen auff russischer Seiten keine einige billige Mittel nicht gelten wolten, ihnen oblege, die Republique zu warnen, dass sie ihr Land und Leuthe zu defendiren bedacht seyn mochten. Endlich nach langem Cunctiren ward die fernere Zusammenkunfft beyder Theile bis den 30. Augusti auffgeschoben.

Den 30. Augusti schikten die russ. Commiss. an die Pol. statt der bewilligten Zusammenkunfft den Streptzey Kirilo Puschtzin und Piotr Dolgow mit einer langen Schrifft an die Pol. nach Dwiero(176r)witz, ihnen ihre Practiquen und mannichfaltigen Betrug, mit welchen sie umbzugehen gewohnt waren, exprobrirend, ja dass sie keine einige zum Frieden dienliche, ob ihnen gleich drey gar billige Puncta auffgegeben, annehmen wolten und also selbst Ursach waren des schreklichen Bluttvergiessens, welches anitzo ihre Lander und Leuthe betreffen thate. Auch ward ihnen vorgeworffen, dass sie sich zwar Christen nennten, jedoch ohne einige Ursach nur aus leichtfertiger Begierde wahrer Christen Blutt zu vergiessen (anitzo, da der Erbfeind, der Turk, mit gantzer Macht an die Christenheit setzte) mit den crimmischen Tartern, auch Erbfeinden der Christenheit, Verbundnus pflegten und selbige wieder einen christlichen Potentaten, der Fried und Einigkeit suchte und Christen Blutt zu vergiessen nicht geneigt ware, feindlich anfuhrten, dem Erbfeinde seine Macht zu starken und der Christen Arm zu unterdruken, demnach sie sich gantz von allen Christen abgesondert hatten, welches dann alles Ihro Czar. Maytt. allen christlichen Potentaten Kund zu thun und ihre der Pol. unbillige und unchristliche Proceduren der gantzen Welt zu manifestiren (im Fall sie sich zu keinen der dreyen auffgegebenen Puncten erklahren wurden) muste gezwungen seyn, declarirten demzufolge, nicht ehe mit ihnen zusammenzukommen, biss sie auf diese (176v) ihre Schrifft eine Antwort und Contraschrifft erhalten hatten. Dieses aber ward von russischer Seite deswegen also practiciret, dass beyder Commissarien Zusammenkunfft noch etzliche Tage mochte anstehen, damit unterdessen vielleicht Ordre von Ihro Czar. Maytt. einkommen konte. Unterdessen grassirten die russischen Parteyen unmenschlich und tyrannisirten in Litthauen mit Morden, Brennen und vielfaltigen Jammer, und kann mit Wahrheit bezeugen, dass in diesen wenigen Tagen bey 10.000 Weibspersonen und kleine Kinder von der Armee, die unter Dubrowna stund, nach Moskow in ewige Sklaffschafft weggefuhret sind, der Bauersmann aber muste uber die Sabel springen und unschuldiger Weise ohne einige Gnade sein Leben lassen.

Den 1. September uberschikten die Pol. ihre Antwort auff der russ. Commiss. ihnen zugesandte Schrifft, welche gar schimpfflich und subtil gestellet war und hielten an, dass man morgen den 2 7br[is] zusammenkommen mochte.

Den 2. September war die 7de Zusammenkunfft. Die Pol. huben mit grossem Eyffer an, wieder die von den Russ. eingeschikte Schrifft zu lamentiren und zu protestiren, furwendend, dass solche unebene und unbedachtsahme Schrifften keinen Frieden beforderten, sondern nur ferner Blut und Krieg anzustifften capable waren und bezeugten die Russ. mit selbigen (177r) gnugsahm, dass bey ihnen kein Frieden im Sinne, vielmehr ihre Hertzen vom Geitz gantz uberwaltiget mit lauter Uneinigkeit, Hass und Neid, Thyranney und Bluttvergiessen beschwangert, unter dem Praetext, Fried und Ruhe zu stifften, Ihro Koniglichen Maytt., der Republique und gantzer polnischer Nation eine Schimpff und Despect anzufugen suchten, welches gar aus keinem friedliebenden Gedanken herruhrete, und da alles ander zu erdulden ware, konte dieses demnach nicht verschwiegen bleiben, dass sie in ihrer Schrifft ausdruklich specificiren, wie dass die Polen, sich, der tarterschen Assistentz gebrauchend, von allen Christen abgesondert hatten, da doch selbige von Alters her der gantzen Christenheit Vormauer wieder den Erbfeind mit Ruhm genennet wurden, auch seel[igen] Gedachntus Wladislaus 4. ware einhellig zum Mediatoren, die gantze Christenheit zu vereinigen und zu vergleichen, erwehlet gewesen, demnach die Russen diese lose Worte nur sich selbst und ihrer Nation (die in Gebrauchen, Sitten und tyranischen Humeur mit den Barbaren viel besser den andern Christilche Nationen ubereinstimmeten) zuschreiben mochten. Sie mochten, sagten sie, gar gerne den Theologum sprechen, der sogar unbedachtsahm von dieser Sache judicirte, und die Heilige Schrifft so gar verkehrt ausdeutete, (177v) und sie deswegen von der Christenheit absondert, dass sie den Tarter zur Defension wieder die gebrauchten, so ihnen die ewige Pacta gebrochen, Eyd und versprochen treuen Glauben violiret, aus lauter Geitz und stoltzem Hochmuth geleitet, ihre Verrather und rebellische Unterthanen, die Kosaken, unter ihren Schutz genommen und also ohne einige Ursach wieder ihr Gewissen einen Krieg gegen sie dazumahlen (als ihr Reich mit vielen machtigen Feinden umbgeben gewesen) angefangen, viele hundert tausend unschuldige Seelen auffgeopfert, alle Lander und Provintzen verwustet, Stadte und Dorffer verderbet, ihre Unterthanen heydnischer Weise weggefuhret und zur aberglaubischen Religion und andere Tauffe genothdranget hatten. Ja noch anitzo dasjenige, so mit Unrecht und bosem Gewissen occupiret, sich erstatten sich weigerten, als ob er allein das gantze Catholische Consistorium in seiner verwierten Bergenpfamer sitzen und ihnen mit guttem Fuge den christlichen Nahmen zu rauben und sie von der allgmeinen christlichen Gemeine zu separiren, Macht hatte. Da doch Christus der Herr ausdruklich den unbarmhertzigen Priester und Levitten, der den nach Jericho hinabgehenden verwundeten und halbtodt liegenden Menschen vorbeygangen, im Evangelio verworffen, den heydnischen Samariter (178r) aber, der die Barmhertzigkeit an ihm gethan, hochgeruhmet und ihn des Verwundeten Freund und Nechsten genennet. Desselbigen gleichen ware auch ihr gantzes Reich von Raubern und Mordern, das ist vielen ungerechtfertigen Freunden und Tyrannen verwundet, beraubet und ausgeplundert, dass es halb todt liegen blieben. Sie aber, die Russen, so billig den Judischen Priestern, Schrifftgelehrten und auffgeblasenen Phariseern ihrer Gleissnerey und Hochmuths wegen konten verglichen werden, waren nicht allein weit unbarmhertziger, den dieser Priester und Levitte gewesen, so nur verbeygangen und den Verwundten liegen lassen, sondern vielmehr selbst die Morder, Rauber und Tyrannen mitworden, so das schon verwundete Reich noch arger, da es von vorigen Wunden verbluttet und gantz schwach darnieder gelegen, verwundet und auffs ubelste zugerichtet hatten, dass es gantz verwustet liegen blieben. Wer ist nur ihr nechster gewesen, und wer hat an dem verwusteten und halb todten Reiche die Barmhertzigkeit gethan? Ein Heyde, der crimmische Tarter, der alsobald noch in den ersten Jahren dieses Krieges, zu Barmhertzigkeit bewogen, der Cron Polen rebellische Unterthanen und Verrather, die (178v) zaporowischen Kosaken (welche sich unter seinen Schutz begeben hatten) verworffen und, Recht und Billigkeit zu schutzen, selbst die Waffen wieder sie ergreiffen hatte, auch bis dato dem abgematteten Reich wieder alle und jede dessen Feinden, Mordern und Raubern treue Assistence und Hulffe leistete, konten demnach sie dieser Assisentz und tarterscher Hulffsleistung wegen keinen einigen Praejuditz und Nachtheil ihres Christenthumbs wegen ertragen. Zudem so stunde ja frey einem armen Soldaten oder Reisenden, einen treuen Hund zu halten, der ihm im Fall der Noth seinen Wagen vor seine treulose Gefehrte, die das ubrige Stuk Brod daraus zu stehlen und zu rauben bedacht, schutzen und bewahren moge etc. Die russ. Commissarien aber getrauten sich in diese theologische Controversie nicht hineinzuwagen, sondern meldeten nur etzliche Worte gar undeutlich aus und wurffen hiemit eine Schrifft auff die Taffel, begehrend, dass die Pol. selbige mit sich in ihre Quartier nehmen und gnuge derselbigen vor diesmahl eine Scheideschrifft stellen lassen solten. Sie antworteten, es durffte, wen sie ja also (welches Gott im Hohen Himmel zu klagen ware) voneinander unverrichter Sache scheiden solten, keiner so langen Schrifft, die auff 4, ja 5 Bogen geschrieben ware, sondern nur etzliche Syllaben, massen nichts ferners ubrig seyn konte, als (179r) nur wegen des Termins und Ortes der kunftigen (so Gott will) Commission einen Schluss zu machen, damit aufs hochste eine Hoffnung des Friedens nachzulassen. Jedoch so wolten sie die russische Schrifft verdolmetschen, unterdessen aber nach ihren Stylo die ihrige concipiren und den Russ. zukommen lassen und also am Montag, den 5. September, noch eins zusammenkommen und Abschied nehmen.

Den 4. September ubersandten die Pol. ihre verheissene Scheidschrifft durch den Komar den Russ., welche, weilen kein Armistitium auff die 8 Monat bewilliget, auch den Tarter anzuhalten und fernere Alliance wieder Russland nicht einzugehen ausgeschlossen war und nur wieder eine Commission in den ersten Tagen Juni des kunfftigen 1665ten Jahres mit gleicher Bottschafft Leuthen an Ort und Stelle, wo es beyden Theilen guttdunken mochte, angestellet werden solte, lautete, wolte sie zuvor den Russ. nicht zum besten gefallen, dennoch ward sie angenommen mit dem Bescheide, dass sie, wan nichts ferners konte geschlossen und abgehandelt werden, allgutt ware. Unterdessen so wolten sie noch deswegen selbst mit den Pol. morgen conferiren.

Den 5. September war die 8te Zusammenkunfft. Der pol. gestern uberschikte Scheidebrieff ward von den Russ. gantz und gar annuliret und ver(179v)worffen, vorgebend, wie dass sie mit selbigen vor Ihro Czar. Maytt., ihren grossen Herren, nicht bestehen konten, demnach lieber ohne Schrifft voneinander scheiden wolten. Die Pol. declarirten, dass auff eine andere Weise sie keine einige Schrifft geben konten, weilen ohnmoglich ohne Abtretung der vorhin gedachten Stadte und Provincien sich ihres Vortheils zur Defension ihres Reiches zu begeben ware. Doch praetendirten die Russ., dass entweder ein Generalarmistitium auff etzliche Jahre, da sie dan 5 Jahr benannten, und die Stadte und Provincen Polotzk und Wittepsk in warender Zeit den Polen abzutreten declarirten oder dass biss dem 1. Juni kunftigen Jahres, ja bis Vollendung des vorstehenden Reichstags in Warschau und drauff folgender Commission, ein Stillstand der Waffen ohne einige der occupirten Orter Cedirung bewilliget werden mochte, welches aber keines die Pol. eingehen wolten, sondern nur ein 8monatlich Armistitium bey Abtretung aller occupirten Orter ohne Smolensk und des Sewerischen Tractes, die bis Consulto des Reichstages vorbehalten seyn solten, bewilligen wolten. Doch wurden annoch die Differentzen bis dem 9. September, da nochmahlen eine Zusammenkunfft sein solte, verschoben, in Hoffnung, ob aus Moskow einiger Courier mit anderm Befehl interim einkommen mochte.

(180r) Den 9. September war gemass Abrede die 9te Zusammenkunfft. Die Russen hielten nochmahls an, dass bis an den Monat Junio des kunfftigen Jahres ein Generalarmistitium mochte eingegangen werden. Die Pol. forderten auch noch alle occupierte Orter auff Smolensk und Sewerischen Kreyss nach, selbige des Reichstags Decision uberlassend, doch dergestalt, dass die Russ. declariren mochten, durch welche Mittel sie selbige Orter auff ihre Seite zu behalten resolviret waren, weilen ohne billige Satisfaction von der Materi aufm Reichstage zu deliberiren unmoglich ware. Die Russ. bothen 3 Million pol. Fl[orin] der Cron Polen aus gutem Affect zum Frieden zu erlegen, offerirten darneben den pol. Commiss. von Ihro Czar. Maytt. wegen vor 1.500 Rhtlr. Zobeln, damit sie die Sache dahin moderiren mochten, dass gnuge denen auffgegebenen russ. Puncten entweder der ewige Frieden oder ein Generalarmistitium bewilliget werden mochte. Die pol. Commiss. dankten gar honisch und liessen sich verlauten, wann Ihro Czar. Maytt. erstlich der Cron Polen und dem Grossfurstenthum Litthauen alle occupierte Orter erstattet und einen ruhmlichen ewigen Frieden ohne Nachtheil und Schaden der Republique bestatiget hatten, konten auch ihnen hernach die angebothene (180v) Zobeln von Ihro Czar. Maytt. zum Gedachtnuss als eines zum christlichen und billigen Frieden inclinirten hohen Potentaten zupasse kommen, obgleich ihre privat Unkosten und Schaden, so sie in diesem Kriege erlitten, bey diesen Zobeln gar weit nicht zu rechnen waren, massen einer allein aus ihren Mittel, der H. Glebowitz, Zameytischer Starost, auff 4 Million und druber Schaden erlitten hatte. Weilen aber auch dieses annoch nicht gelten wolte, declarirten die Russ., die Festung Wittepsk mit den zugehorigen Stadten und Gebiethe in Hoffnung eines ewigen Friedens anitzo denen Polen abzutreten, damit ein Generalarmistitium bis der angesetzten kunftigen Commission mochte bewilliget und eine solche Schrifft, wie von den Russ. auf der 7den Conferentz aufgeleget worden, unterschrieben werden mochte. Die Pol. aber wolten keinesweges solche eine Schrifft zu unterschreiben und ohne Abtretung aller occupierten Orter (an denen das russische Reich vorhin keine einige Ansprache gehabt) ein Generalarmistitium zu schliessen bewilligen, vorgebend, dass sie das ihrige, so ihnen mit Unrecht abgenommen, mit den Waffen wieder zu suchen anitzo gantz fertig waren, es wurde hernach viel Kosten in itzige Positur zukommen, wann sie sich so liederlich ihres Vortheils begeben wurden. Demnach ward beschlossen, morgenden Tages wieder (181r) zusammenzukommen und untereinander eine solche Scheidschrifft zu wechseln, dass die Commission nach geendigten Reichstage in Polen wieder reassumiret und beyderseits Commissarien in den ersten Tagen des Monats Juni 1665 an Ort und Stelle, wo es am fuglichsten seyn und beyde Theile durch ihre Hoffjunker sich vergleichen wurden mit einer sattsahmen Vollmacht, den ewigen Frieden zu schliessen, gnuge itzigen gewechselten Plenipotentzen zusammenkommen, unterdessen die unter Scheinoff geschlossene, von beyden Theilen beschworene und confirmirte Praeliminaria in volligem Vigeur und ihrem Esse verbleiben, dass auch gnuge derselbigen inskunfftige beyderseits Commissarien und dero Assistentz und Leuthen ihre Securitet in Pass- und Repassiren beobachtet werden solte.

Den 10. September war nach der vorhin auffgeschobenen Commission die 10de oder, insgemein gerechnet, die 20ste Zusammenkunfft. Weilen aber beyde Theile von ihren vorhin declarirten Conditionen nicht weichen wolten, ward die gestrigen Tages verabschiedete Scheidschrifft unterschrieben, mit den

сommissarischen Pattschafften besiegelt und unter beyden Theilen gewechselt, und schieden also beyde Parten nach vielem Protestiren und Reprotestiren mit weinenden Augen voneinander, auch so, dass das Caput Legationis Knias Odojewskij, (181v) welcher zum Frieden sehr geneigt war, von grosser Melancholey in ein hitziges Fieber fiel, dass er gar schwach und bettlagerig war.

Den 12. September, nachdem der Oberstleutenant Basiley Tiapkin mit einer Squadron Reiter, die pol. Commissarien nach Skloff hin zu convoiiren, abgefertiget war, brachen auch die russ. Commissarien mit ihrer gantzen Assistentz von Krasna auff und arrivirten den 13. in Smolensk.

Den 15. September sind die russ. Commissarien ohne den Knias Odojewskij, der bettlagerig zu Smolensk nachbleiben muste, nach Moskow auffgebrochen.

Den 6. October ward ein czarischer Brieff auff Persuasion des Hoffraths Ardin-Naszokyn an den Obristenleutenant Basiley Tiapkin nach Smolensk geschikt und anbefohlen, dass er mit selbigem zu Ihro Koniglichen Maytt. in Polen als Courier gehen solte. Dessen Inhalt war, wie bey vergangener Commission zu Durowitz Ihro Koniglichen Maytt. Grosscommissarien zu verstehen gegeben hatten, dass bey ihnen in Polen ein gewisser Reichstag in Warschau angesetzet ware, ob demnach wegen Fortsetzung der angefangenen Friedenstractaten Ihro Czar. Maytt. grosse und gewollmachtige Gesandten auch allda zu erscheinen begehret werden mochten? Dessengleichen wegen der Mediation, ob Ihro Konigliche Maytt. und die Republique in Polen die eingefallene Streitigkeiten durch einiger christlichen Potentaten (182r) Interposition abzulegen und mit Ihro Czar. Maj. in Beyseyn einiger Mediatoren zu tractiren resolviret waren.

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