Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал
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Den 16. Juni kahm mit der verfasten Schrifft der Subjudex Orszanskij Komar und der Podvinskij nach Krasna. Weilen aber diese Schrifft nicht im Nahmen der Pol. (wie sich die Russ. einbildeten), sondern mere auff dem Russ. gestellet war, nahmen es die russischen Commissarii gar ubel auff und gaben zu verstehen, dass sie keiner Lehrmeister bedurften und selbst manbahr genug, von ihrer Seit Schrifften zu componiren und zu stellen, gaben demnach die Schrifft, nachdem sie abcopirt war, wieder zuruk und verhiessen, die ihrigen mit einem andern Formular abzufertigen.
Den 17. Juni ward der Streptzey Kirilo Puschtzin und der Schreiber Piotr Dolgow mit versprochenem Formular zu den pol. Commiss. nach Dwierowitz abgefertiget. Weilen aber auch ihnen die russische nicht gefallen wolte, gelangten auch sie unverrichter Sachen zuruk mit solcher Resolution an, dass sie, die Pol., mit den ihrigen eine andere Schrifft auf ihre eigene Person gerichtet uberschiken wolten.
(159r) Den 18. Juni kahm ein Hoffjunker mit Nahmen Krzystoph Komoniaka von den pol. Commissarien und brachte eine Formular nebst einen Brieff, begehrend, dass auch die russ. Commiss. von ihrer Seiten desselbigen gleichen ein Instrumentum stellen und die Friedenstractaten durch solche Beschwerlichkeiten nicht langer impediren mochten.
Den 19. Juni ward abermahl Kirilo und der Dolgow zu den pol. Commiss. abgefertiget mit dem Bescheide, dass die Schrifft von russischer Seiten desselbigen Inhalts, wie sie es begehrten, auffgerichtet werden solte. Diese brachten zuruk, wie dass die pol. Commiss. zwar morgenden Tages zur Conferentz zu erscheinen bereit waren, dennoch sich dergestalt resolviret hatten, zu keinem einigen Punct der Hauptsache ehe und bevor zu schreiten, bis etzliche Worter, so in dem russischen Original nicht gegen den ihrigen gesetzet, corrigiret und sie gantzlich in ihren Praetensionen contentiret seyn mochten.
Den 20. Juni arrivirten beyderseits Grosscommissarien auff dem bestimbten Conferentzorthe Durowitz und, weilen die Pol. in ihrem Instrumento verfasset hatten, dass die Titul, so in itzigem Kriege zugeleget waren, schadlich seyn mochten, wolten die russ. Commiss. dieses Wort (in itzigem Kriege zugeleget) keinesweges gestatten, dass also eine scharffe und langwierige (159v) Controversie davon herruhrte, biss endlich anstatt dessen nur gesetzt ward, die zugelegten Tituln wurden demnach beyde Parteyen eins und wechselten erstlich die neugerichtete Instrumenta, hernach auch beyde Plenipotentzien untereinander und schieden also, nachdem sie ferner den 23. Juni zusammenzukommen und die Hauptsache im Nahmen Gottes anzugreiffen verabschiedet hatten, in gutter Freundschafft voneinander.
Den 22. Juni bekahmen die russischen Commissarien von Ihro Czar. Maytt. aus Moskow durch den Ivan Obraszow Befehl, dass sie die Commission je ehe, je lieber zu Ende bringen und also dem Generalissimo Jacob Kudieniatowitz Tzerkaskij mit aller Macht gerade auff Orscha zuzugehen nicht hinderlich seyn, selbst aber nach Smolensk sich begeben, auch den Pol. an einigen Orte bis fernere Ordre von ihrem Konige zu verbleiben, bearbeiten solten, aber dergestalt, dass nur auff etzliche wenige Meilen derselbige Ort ihrer Consistentz, auch Smolensko von feindlichen Incursen excipiret, der vorige Schluss aber, welchen der Hoffrath Nasczokyn bey den Praeliminairen auff beyden Seiten des Weges von Moskow biss nach der Wilde auff 6 Meilen frey zu seyn bewilliget hatte, cassiret werden mochte.
(160r) Den 23. Juni gnuge genommener Abrede kahmen beyderseits Commissarien auff den gewohnlichen Conferentzort Durowitz zum sechsten mahl zusammen. Die unsrigen proponirten, dass man nunmehro alle Ursachen, wodurch der Krieg entstanden seyn mochte, an die Seite setzen und gerade ohne Verliehrung der Zeit zum Hauptpuncte, Stadte und Lander betreffend, schreiten solte. Die pol. Commiss. aber wolten erstlich die Ursachen expliciren und ihre Unschuld zu diesem Kriege darthun und beweisen. Ehe und bevor aber die Sache angefangen wurde, begehrten sie, dass alles, so von beyden Theilen proponiret und gehandelt werden mochte, eine Partey der andern schrifftlich verfasset abzugeben und zuzustellen gehalten seyn solte, auch sie, die Pol., gewiss versuchet seyn wolten, dass alles dasjenige, so auff der itzigen Commission oder kunftig tractiret und beschlossen wurde, fester und sicherer den die vorigen Polanowschen Pacten gehalten werden mochten. Das erste, nehmlich alle Controversien schrifftlich zu geben, bewilligten die Russ., aber dass sie den Polanowschen Tractat nicht gehalten und deswegen anitzo eine Assecuration, die kunftige Tractaten fester zu halten, von sich geben solten. Selbiges konten sie keinesweges gestatten, fingen vielmehr an, die vielfaltige Ursachen, welche Ihro (160v) Czar. Maytt. in Moskow zu diesem Kriege gezwungen hatten, zu repetiren. Die Pol. verantworteten ihre Sache auch nicht ungeschikt, dass also eine schwere und lange Controversie, die bis an den Abend continuirte, entstehen muste. Die Russ. forderten zu den occupirten Ortern, Stadten und Provintzien vor angethanen Schimpff und Despect vollige Satisfaction, vorgebend, dass die occcupirten Orter Ihro Czar. Maytt. von Gott ihrer gerechten Sachen wegen gegeben, wegen dero Schimpff und Despect aber noch andere Satisfaction gebuhren. Die Pol. praetendirten nebst volliger Erstattung alles ihres Landes, Leuthe, Stadte und Mobilien erlittenen Schaden, Verwustung und unschuldigen Bluttvergiessen, vollige und gebuhrliche Vergnugung und Contentement. Endlich blieb es vor diesmahl dabey, dass die Pol. ihre Entschuldigungen und die Russ. die Antwort darauff einer dem andern schrifftlich zu stellen und hernach abermahl zusammenkommen solten.
Den 30. Juni, nachdem erstlich die Pol. den Russ. und darauff die Russen den Pol. die Ursachen des angefangenen Krieges zugeschiket hatten, kamen beyde Theil abermahl auff den bestimten Tractatsort zusammen. Da sich dan die pol. Seite beklagte, wie dass in unserer Schrifft viele unhoffliche und der Wahrheit ungemasse Sache ein(161r)gefuhret waren, weswegen den ihnen dieselbige Schrifft anzunehmen nicht geziemen wolte, dennoch, damit die gantze Welt ihre Unschuld erkennen und ihnen diese Schrifft zum Zeugnis ihrer gerechten Sache kunftig dienlich seyn konnte, waren sie resolviret, selbige zu behalten. Die Russ. aber drungen nur allein darauff, dass sie ungesaumt zur Sachen schreiten und die erste Proposition thun solten, demnach die Pol. diese Frage thaten, ob die Russ. die Polanowsche mit beyder Potentaten Eyde bekrafftigte Pacten fur Pacten erkandten und sie halten oder cassiren und gantz annuliren wolten? Die Russ. gaben zur Antwort, dass sie nunmehr keine Pacten, sondern, als in ihrer eingegebenen Schrifft bewiesen, von der pol. Seite gebrochen und also durch diesen darauff erfolgten Kriege abgethan und ungultig gemacht waren, sie demnach neue zu stifften sich allhier verfuget hatten. Diese Resolution forderten die Pol. von den Russ. schrifftlich und wolten hernach neue Pacten anheben, die Russ. aber we[i]gerten sich, solche Declaration schrifftlich zu bestatigen, sondern vermeinten, es ware nicht nothig, jegliches Wort auf Papier zu setzen, weilen jegliche Seite der andern Rede und Antwort protocolliren (161v) liesse. Die Pol. declarirten, dass ihnen unmuglich, ehe zur Sachen zu schreiten und neue Tractaten anzuheben, biss sie des vorigen bis dato fest und steiff gehaltenen, des gantzlich befreyet und entlediget, welcher massen sie von Ihro Koniglichen Maytt. mit der Resolution abgefertiget, dass gleich wie Ihro Maytt. der gantzen Republique in Polen dero Cronung geschworen, mit allen ihren Nachbahren jegliche durch dero Antecessoren gestifftete und beeydigte Pacten und Vergleiche fest und unverbruchlich zu halten, als wolten sie auch nochmahlen die bey Polanow von ih[re]n Bruder, glorwurdigster Gedachtnus Wladislas IV, auch Ihro Czar. Maytt. Herren Vater seeliger Gedachtnus, den Grossen Herren Czaren Michaylo Federowitz, gestifftete Pacten wie bishero also auch noch ferner halten. Damahlen die Russ. sich erklahren mochten, ob sie die Pacta halten und einige Puncta, die ihren deuchten, violiret zu seyn, corrigiren oder im wiedrigen Fall Ihro Konigliche Maytt. und die gantze Republique in Polen ihres Eydes erlassen und von den Polanowschen Pacten befreyet wolten. Die Russ. wandten allerhand Sachen vor, wolten aber auff diese unvermuthetete Proposition (sich beydes Theils behahrend) keine (162r) richtige und klare Antwort geben, diesem Punct bevor nachzudenken ihnen beyde Theyle bis zukunfftiger Conferentz verschoben.
Den 2. Juli kahmen beyderseits grosse Commissaren abermahl zusammen und, nachdem viele wiedrige Controversien wegen der Polanowschen Pacten, ob selbige ferner angenommen oder gantz cassiret werden solten, vorgefallen, fragten endlich die Pol., was die unsrigen doch vor eine Resolution gefasset hatten, ihnen wissen zu lassen, weilen sie, ohne der ferner zu schreiten, nicht vermochten. Die russ. Commiss. gaben demnach vor, die Polanowschen Pacten waren auch wohl gutt, doch nicht in allen Puncten. Die Pol. resolvirten alsobald, selbige vorzunehmen und in den Puncten, so den unsrigen nicht deuchten, gutt zu seyn, zu corrigiren, aber als sie beyderseits die Bucher schon in den Handen hatten, gefiel es den unsrigen nochmahls nicht und huben an, unter sich zu murmeln, demnach auch die Pol. das Buch aus den Handen wurffen und fragten, wass den endlich zu hoffen, ob sie die vorigen zu corrigiren oder neue Pacta zu stifften allhie erscheinen waren. Drauff die unsrigen antworteten, dass sie allhie auffs neue zu tractiren und Pacten, die nicht Polanowsche, sondern Durowitzsche genennet (162v) werden solten, zu schliessen erschienen waren. Hiemit waren die Pol. zufrieden und gaben zu verstehen, dass, ob zwar zwischen ihnen in der sechsten Zusammenkunfft bewilliget ware, jede Red und Antwort von beyden Seiten schrifftlich besserer Wichtigkeit und Gewissheit wegen auffzugeben, doch weilen selbige von der russ. Seiten nicht gehalten ware noch wurde, bezeugten sie vor Gotten und der gantzen Welt, auch allen Umbherstehenden von beyden Nationen, dass sie mit keiner andern Intention hieher kommen waren, sondern einige und allein den mit einem Eyd bekrafftigten und nunmehr von ihrer russ. Seite violirten und gantzlich verworffenen Polanowschen Friedensschluss zu bestatigen, weilen aber itzo selbige Pacta annuliret und sie also ihres geleisteten Eydes befreyet waren, als wolten auch selbigen Polanowschen Vergleich von nun an gar an die Seite setzen und casiren, dergestalt, ob es nimmermehr gestifftet und gewesen waren und wolten demzufolge im Nahmen Gottes zu einem neuen Tractat schreiten und versuchen, ob dieses unschuldige Krieges Feuer zu dampffen, ferner Menschenblutt zu vergiessen zu hemmen und die verbitterte Gemuther dieser beyden (163r) Nationen zu besanftigen seyn konten. Unter dessen aber bezeugten sie mit Gott und ihrem reinen Gewissen, dass sie keine einige Privat- oder Eigennutzen zu practisiren, sondern mit gantzer Treue den Frieden zu meinen und zu suchen von Ihro Koniglichen Maytt. und der gantzen Republique deputiret und beordnet waren, und mochte Gott unter beyden Parteyen denjeningen straffen, der mit Nachtheil und List umbgehen und bey dieser Commission einige privat dem andern zum Nachtheil zu practiziren vermeinte. Hiemit wurden die Taffeln naher aneinander zu setzen und allen Anwesenden abzutreten befohlen, dass nebst beyderseits Commissarien nur 6 Personen Cantzeleybediente bestehen blieben. Die russ. Commissarien thaten die erste Proposition und begehrten, dass vor Ihro Czar. Maytt. Despect und Unkosten, die sie an itzigen Kriege gewendet, alle Stadte und Provintzen, die sie anitzo einhatten, von der schwedischen lifflandischen Grantze an, Duneburg, Lutzin, Diesna, Draga, Polotzk, Wittepsk, und so der gantze Kreiss auf beyder Seiten der Duna gelegen biss an den Dnieper Strom, das gantze Smolensche Gebieth bis Lubecz und endlich auff beyden Seiten (163v) des Dnieper Stroms die gantze Ukrain, Volin und Podolien und alle zaporowische Cosaken mit Stadten und Provintzen, die sie eingehabt, zu ewigen Zeiten auff der russischen Seiten verbleiben und an das russische Reich von der Cron Polen und dem Grossfurstenthumb Litthauen abgetreten werden solten, sintemahlen die Polen mit nichten die Kosaken unter ihre Pflicht erhalten konten, diese vielleicht den Turken oder Tartern sich unterthanig machen wurden. Die Pol. gaben zu verstehen, dass sie nimmermehr eine billige Praetension vermuthen gewesen, danach sich in dieser Sachen nicht unbedachtsamer Weise resolviren konten, da nunmehro nach Annullirung der Polanowschen Pacten sie einer freyen Wahl Praetension an das gantze Russische Reich, auch ein gar billiges Recht an vielen Stadten und Provintzen, die in Respect dessen und Polanof getroffenen Frieden darmahls cedirt, nun aber aufs neue durch Cassirung desselbigen an ihnen verfallen waren hatten, musten demnach die Sache recht und vollkomlich zu deliberiren Frist und Zeit haben, damit diese unbillige Proposition wohl und fundamentaliter beantwortet werden mochte, welches auff der ersten Conferentz geschehen solte, schieden also beyderseits Commissarien (164r) voneinander und bestimbten, am Dienstage, den 5. Juli, zusammenzukommen.
Den 5. Juli begaben sich beyderseits Grosse Commissarien abermahl auff den Tractatsort. Die Pol. praetendirten gegen neulicher russ. Proposition, alle Stadte, Land und Leuthe, darzu Ihro Konigliche Maytt. und die Republique in Polen vor geschlossenen Polanowschen Frieden einiges Recht und rechtmassige Praetension gehabt, zu dem allen in itzigem Kriege eingenommene und annoch besetzte Stadte, Provintzen, Land und Leuthe, die der Cron Polen oder dem Grossfurstenthumb Litthauen angehorig, abzutreten, auch vor erlittenen Schaden und Unkosten 10 Million Rthlr. zur Satisfaction zu erlegen, desselben gleichen eine vollige und billige Befridigung wegen der Succession, so Ihro Konigliche Maytt. nunmehro (nachdem die Polanowsche Pacta annuliret und von der russischen Seite verworffen waren) von Ihrem Bruder Wladislao 4. lobwurdigen Gedachtnuss ererbet, zu dem gantzen Russ. Reich und den czar. Titel hatten. Diese weitschreitende Praetension wolte den unsrigen eben so wenig als den Pol. die unsrige gefallen, demnach sich ein scharffer Streit zu erheben anfieng, doch gelangte es nach strenger Controversie abermahl von russischer Seite zur Proposition, da denn declariret ward, dass Ihro Czar. Maytt. Kiow und (164v) die Ukrain auf jener Seite des Dnieprs, dazu Wittepsk und Pollotzk der Cron Polen cedirte, vor sich aber zu dem russischen Reich die kosaksche Stadte auf dieser Seite des Dniepers, auch Smolensk mit angehorigen Platzen bis Iwata, auch gantz Kleine Lieffland, Duneburg, Rositten, Lutzin etc. praetendirte, dergestalt, dass sie der Cron Polen aus Liebe zu einem auffrichtigen Frieden vor Kleine Lieffland eine Summa Geldes sich resolvirten. Die Pol. gaben zur Antwort, wie dass sie von ihrem Reiche das allergeringste abzustehen, vielweniger dessen Grantze, Schatzes und Geldes wegen zu vermindern nimmermehr gesinnet waren. Demnach mochten die russ. Commissarien nur zu billigern Conditionen schreiten, weilen auff solche Weise in Ewigkeit kein Frieden zu hoffen ware. Indem sie aber ihre vorige Proposition zu mindern von den Russen angeredet wurden, gaben sie zu verstehen, dass auf das eusserste duch keine andere Mittel als vollige Restituirung ihrer Land und Leuthe und Erlegung 10 Millionen vor erlittenen Schaden und Verwustung ihrer Reiche, ewiger und vertraulicher Frieden gestifftet werden mochte. Zuletzt aber wurde nach vieler Controversie beyden Theilen gnuge jedes Vollmacht die eusserste Proposition zu eroffnen ver(165r)abschidet. Demnach liessen die Pol. die geforderte 10 Million fallen, befohlen die Vergeltung Gott, dem gerechten Richter, und praetendirten nur ihre gehorige Stadte und Lander gnuge den Polanowschen Pacten, dessgleichen alle Gefangene und weggefuhrte Leuthe, Amunition und Mobilien, schrifftliche Acten, Kirchenguter etc. zu erstatten. Die unsrigen aber cedirten von der vorigen Praetension der Pol. Klein Lieffland und contestirten bey ihrem Gewissen, dass sie mehr abzutreten keine Ordre und Befehl hatten. Desselbigen gleichen thaten auch die Pol. mit Gott bezeugen, dass sie mehr gethan und abgetreten hatten, als ihnen anbefohlen gewesen, weilen sie 10 Million vor ihren erlittenen Schaden aus eignen Bereich fallen lassen, wolten selbiges bey Ihro Koniglichen Maytt. und der gantzen Republique dergestalt meditiren und entschuldigen, dass diese Summa der edlen Ruhe des Vaterlandes mochte condoniret werden, ein mehres konten sie in Ewigkeit nicht eingehen. Weilen aber nun ferner zu schreiten alle Mittel verkurtzet waren, huben die beyden Parteyen an zu protestiren und zu reprotestiren und, ob schon die russ. Commiss. unverrichter Sache zu scheiden und diese Commission zu trennen nicht ungeneigt waren, doch gaben die Pol. zu verstehen, dass sie vor diesmahl in Freundschafft voneinander ruken, (165v) den 7. Juli aber noch eins zusammenkommen wolten. Im Fall, als dann keine einige Mittel zu fernerer Fortsetzung dieser Commission erfunden werden konten, mochten beyderseits Plenipotentzien zuruk gegeben werden und wolten also in guter Freundschafft gnuge dem beschwornen Punct der Sicherheit voneinander ziehen und ihre Sache Gott dem Allmachtigen, der ein gerechter Richter ware, ferner auszufuhren anbefohlen, der konte sie, die er itzt betrubet hatte, wieder erfreuen.
Den 7. Juli war die 10de Zusammenkunfft, und weilen ferner zu schreiten beyden Theilen unmoglich, wolte man die Plenipotentzen wechseln und zuruk geben und also unverrichter Sachen voneinander scheiden. Weilen aber beyde Parteyen Abschied zu nehmen cunctirten, auch keine den Anfang des Scheidens machen wolte, als geriethen sie noch gerade wieder in Conferentz und beobachteten die Sache dahin, dass die Commission auff etzliche Wochen auffgeschoben werden mochte. Unterdessen solten die russ. Commissarien wegen fernere Ordre Ihro Czar. Maytt. gelangen lassen, auch wolten die Pol. den Verlauff der Sachen (ob sie zwar ferneren Befehl von Ihro Koniglichen Maytt. zu fordern nicht von Nothen hatten und dem Frieden zu schliessen gnugsahm gewollmachtiget (166r) waren) Ihro Maytt. und der Republique kund thun. Hiemit ward beschlossen, dass beyde Theile auffstehen und sich mit den ihrigen ingeheimb bespechen mochten. Nachdem nun beyde Theile sich eine Zeit lang untereinander in ihren Gezelten absonderlich berathschlaget hatten, setzten sie sich abermahl beyeinander nieder, und musten auf Gutdunken der Pol. auch die Cantzleybedienten von beyden Seiten abtreten, dass also die Commissarien in selbst eigener Person allein verblieben. Nach gar weniger Unterredung wurden sie wieder hineingefordert und war beschlossen, dass sie auff 3 Wochen Frist voneinander scheiden, die Russ. sich mit ihrer gantzen Assistentz nach Smolensk, die Pol. aber nach Telotzina begeben und verfugen solten. Unterdessen musten in beyden Quartieren derer Commissarien zu Krasna, auch zu Dwierowitz von jeglicher Seite ein Hoffjunker selbst und 20 als Salvogarden verbleiben, umb selbige Orter rund umb auff 3 Meilen weit von allen feindlichen Einfallen und Excessen zu befreyen. Desselbigen solte auch um Smolensk herumb, auch umb Tolotzino, da beyderseits Commissarien Consistentz seyn wurde, auff 5 Meilen in den (166v) 3 bestimten Wochen sicher bleiben von allen Einfallen und feindlichen Partheyen. Diese behandelte Puncta aber solten alle schrifftlich verfasset, von beyden Theilen die Instrumenta mit Hand und Siegel bekrafftiget, untereinander gewechselt und in selbigem Eyde, so uber Praeliminaria geleistet, eingeschworen bleiben. Hiemit schieden sie beyderseits voneinander und verhiesen, die verabschiedete Schrifften einer dem andern durch ihre Hoffjunker zuzuschiken und vor diesmahl voneinander zu gehen.