Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал
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Den 29. May ward der pol. Abgesandter Komar mit einem Confirmationsschreiben, die getroffene Praeliminaria, insonderheit aber den Punct der Securitet, vom Nasczokyn beschworen, betreffend, auch dass die Pol. je ehe, je lieber zur Zusammenkunfft resolviren mochten, abgefertiget.
Den 30. May kahm abermahl von den pol. Com[missarien] ein Courier, Samuel Machwitz, mit dero Brieffen, welche zu verstehen gaben, wie dass sie genugsahm der gantzen Welt, auch ihnen, den russischen Commissarien selbst, die gutte Intention, so von ihrer Seite zum Frieden verhanden ware, zu bezeugen, am Mitwoche oder Freytage den 1. oder 3. (152r) Juni, ob sie zwar an ihren billigen Praetensionen keine einige Satisfaction erhalten hatten, mit ihnen am bestimten Conferentzorte Durowitz zusammenzukommen bereit waren, doch dergestalt, dass sie nicht ehe zur Hauptsache zu schreiten willens, bis der Punct der Sicherheit corrigiret und sie in ihren Praetensionen gantzlich vergnuget waren. Im Fall nun die russische Commissarien diese ihre Resolution acceptiren und erstlich, wenn Sie zusammenkommen, die Verhinderungen zum Hauptwerke abzuschaffen geneyget waren, so mochten sie einen von den beyden specificirten Tagen zu ihrer beyden Zusammenkunfft ernennen. Der Courier ward alsobald mit einer schrifftlichen Antwort, dass nehmlich von russischer Seiten der Mittwoch, wird seyn der 1. Juni, zu kommen bestimmet, abgefertiget.
Den 31. May kahm abermahl von den pol. Commissariis ein Courier, Samuel Bogdanowitz, mit deren Brieffe, declarirend, dass ihnen zwar auf gestriges geantwortet ware, als morgen zusammenzukommen, aber auff den Punct, dass ehe und bevor zur Hauptsache nicht geschritten werden solte, bis der corrumpirte Punct der Sicherheit in guter Freundschafft componiret und befridiget ware, hatten die (152v) russischen Commissarien keine einige Declaration gethan, demnach sie annoch selbige ihre vorige Resolution repetirten, declarirend und bezeugend, dass sie nichts in der Hauptsache beginnen konten, ehe die getroffene und mit einem Eyde bekrafftigte Sicherheit befertiget und confirmiret ware. Die Russ. antworteten, dass sie gnuge vorigen Resolution morgen auff den Tractatsort erscheinen und den Pol. auff alle ihre Praetensiones Red und Antwort geben wolten.
Den 1. Juni kahmen beyderseits Commissarien auff den bestimmten Tractatsort Durowitz zusammen, dergestalt, dass jegliche Seite bey ihren Gezelten, welche gar nahe aneinander gesetzet waren, unter blossen Himmel sassen. Nach vielen unterschiedenen Controversien ward abgehandelt, dass der Punct der Sicherheit von beyden Seiten confirmiret und in der Confirmation ausdruklich specificiret wurde, dass die auff russischer Seiten uber die bewilligte 400 Mann commissarischer Assistentz in dem Quartier Krasna angelangte Leuthe und Gestuke nicht zum Kriege, noch einiger Zwitracht, geschweige der pol. Seite zum Despect und Nachtheil, sondern einig und allein Ihro Czar. Reputation und der Grosscommissaren Behutsahmkeit wegen gehalten werden. Desselbigen gleichen solte auch in dem Fall (153r) auff pol. Seite, wo etzliche Volker und Gestuke uber der in den Praeliminaribus bewilligten Anzahl in ihrem Quartier zu Zierowitz waren oder kunftig anlangen mochten, verstanden werden, beyderseits Commissarien Sicherheit aber in vorigen mit Hand und Eyde bekrafftiget Esse verbleiben und der pol. Consistentz, von dem Tractatsort angehend, auff beyden Seiten zu 6 Meilen nacher Dzierowitz hin, der Russ. aber desselben gleichen nach Krasna hin bestehen solte.
Den 3. Juni bekahmen die russischen Commissarien Zeitung, dass der Generalissimus Knias Jacob Kudeniatowitz Tzerkaskij mit seiner Armee arriviret und sich eine Meile von Prudka auf der Sosche gelagert hatte, fernere Ordre von Moskow erwartend.
Den 6. Juni sind abermahl beyderseits Commissarien auff bestimten Conferentzorte Durowitz zusammenkommen und haben die durch den Hoffrath Nasczokyn von russischer, auch dem Referendario des Grossfurstenthumbs Litthuaen Brostowskij und ihren Collegis von pol. Seiten zu Schrinow geschlossene Praeliminaria, insonderheit den Punct der Sicherheit, mit einem neuen Instrumento bekrafftiget. Hernacher legte eine Partey den andern ihre Plenipotentz auff, und, nachdem jedweder selbige (153v) in eigener Sprache abcopiret und wohlgenommen hatte, ward zur Hauptsache schreiten verabschiedet, ob es nun wegen der russischen Plenipotentz etwas Discursen gab, weilen in selbiger Ihro Czar. Maytt. ein weitlauffiger Titul geschrieben war. Dennoch so ware es nach Uberschreibung derer, weilen die russischen dergleichen vorfallenden Begebenheit wegen ein Blanquet von Moskow mit sich genommen hatten, beygeleget. Die russischen Commissarien hatten das erste Wort, bezeugten die gerechte und billige Procedur ihres Czaren und Herrn und der Polen vielfaltige Unbilligkeiten und zugefugte Injurien, die Ihro Czar. Maytt. als ein grosser und machtiger Potentat nicht langer ertragen mogend, zum Kriege und Verubung dessen, so passiret ware, gezwungen worden, welches dan ein vieles Geld, Leuthe und Ungemach gekostet hatte, deswegen die pol. Commissarien declariren solten, das vor eine Recompence Ihro Czar. Maytt. vor dero Despect und vielfaltigen Unkosten und Ungemach ihnen als an diesem Kriege schuldigen, zu erwahrten hatten. Die pol. Commissarien antworteten, wie dass sie gantz keine Ursach zu dem grausahmen Kriege und unchristlichen Blutvergiessen gegeben, sondern allewege sich gnuge den mit treuen Eyde bekrafftigten Pacten regulieret (154r) und also keines Krieges (wie itzo in aller Unschuld ergangen ware) vermuhtet hatten, welches sie dan mit vielen Documenten darthun und beweisen wolten. Aber sie, die Russen, hatten den ewig wahrenden Frieden zuwieder Ihro Koniglichen Maytt. und der Republique in Polen rebellische Unterthanen, die zaporowische Kosaken, unter ihren Schutz genommen, den Krieg und so unmenschliches Bluttvergiessen (aus lauter Geitz geleitet, nur frembde Lander und Leuthe unter sich zu bringen und zu besetzen) angefangen, die Pacta gebrochen, Land und Leute verwustet, und jammerliche Tragoedien der gantzen ehrbahren Welt zum Abscheu abgerichtet, und viel unschuldiges Blutes, welches sie vor Gott und dessen strengen Gericht zu verantworten hatten, ohne alles Nachdenken vergossen. Dieses alles, auch ihre Unschuld an diesem Kriege, ware gnugsahm fur Gott und der gantzen ehrbahren Welt zu beweisen.
Den 9. Juni bekamen die russischen Commissarien Zeitung, dass der General Chowanskij, welcher seinen March uber die Diehne ins Braslawsche, Wilkomiersche und Piltsche Gebuth und so nach Churland und Sameyten hinnehmen wolte, von dem litthauschen Feldherren Patz unter Polotzk ausser Felde geschlagen und in die Festung getrieben worden.
(154v) Den 10. Juni war abermahl eine Zusammenkunfft. Die russischen Commissarien dringen gar stark auf die denen Polen gethane Proposition, wie nehmlich Ihro Czar, Maytt. vor dero Schimpf, Schaden und Unkosten zu hoffen hatten, sich erklahren. Die Pol. aber wolten zu keiner Sache schreiten, sondern gaben zu verstehen, dass sie mit der Plenipotentz, die sie bey letzter Conferentz hatten abcopiren lassen, mit nichts content und zufrieden sein konten. 1. Weil Ihro Czar. Maytt. einen ungewohnlichen und den Pacten contrairen Titul von gantzen Gross-, Klein- und Weissreussen fuhreten. 2. Dass in selbigem Titel diese ungewohnliche Worte: und anderer vielen ostlichen, westlichen und nordlichen Herrschafften und Landschafften vater- und vorvaterlicher Successor und Erbherr und Beherscher eingefuhret waren. 3. Weilen auff dem Siegel das Grossfurstenthumb Litthauen, Wollinien und Podolien, auch andere Ihro Koniglichen Maytt. Lander ausdruklich specificiret waren. 4. Dass in dem Siegel anstatt dessen, da vorhin nur zwey Cronen auff des Adlers Kopffen, in der Mitten aber ein Creutz gewesen, anitzo gantze drey Cronen zu sehen, dass also die dritte ungewohnliche Crone vielleicht zum Praejuditz theils Ihro (155r) Koniglichen Maytt. Landschafften eingefuhret seyn mochten. 5. Weilen nicht ausdruklich in der Plenipotentz specificiret ware, dass sie, die russische Commissarien, einen ewigwahrenden Frieden zu schliessen von Ihro Czar. Maytt. beordnet und deputiret waren. Zum 6. wurde auch dieser Mangel gespuhret, dass nicht expresse in der Plenipotentz specificiret stunde, dass alles, was sie abhandeln, beschliessen, schrifftlich ertheilen und mit einem Eyde bekrafftigen wurden, von Ihro Czar. Maytt. vor giltig und gutt erkand und angenommen werden solte, sondern nur geschrieben ware, was sie abhandeln und schliessen wurden, solte unwiederruflich seyn. 7. Dass zwey ihrer, der pol. Collegen Nahmen, nehmlich Stefan Ledichowskij und Kozuchowskij, in der Plenipotentz ausgelassen waren. Ehe und bevor nun diese endekte Impedimenta abgeschaffet und die Plenipotentz in richtiger und gebrauchlicher Ordnung gestellet ware, konten sie zu keiner einigen andern Sache schreiten. Die russischen Commissarien beantworteten anfanglich mit grossem Geschrey, dass ihrem Grossen Herren, Ihro Czar. Maytt., ein billiger und von Gott verliehener Titul in der Plenipotentz gegeben ware, sie aber, die Pol., (155v) nur zum Verzuge der Sachen und den Frieden nicht treulich meinend, diese Beschwerden ausspintisiret hatten, demnach sie entweder zur Sachen schreiten oder die Commission von ihrer Seiten trennen und gantzlich absagen mochten, weilen sie keinen Frieden, sondern vielmehr ferner Blutvergiessen anzustifften, Ihro Czar. Maytt. Ehre und Respect violirten und die Titul, so deroselben von Gott und der Fortun durch heroische Tapfferkeit gegeben, entziehen wolten, welches keineswegen zugelassen werden, auch sie es vor Ihro Czar. Maytt. nicht wurden verantworten konnen. Nach langem Streit aber ward von russischer Seite declariret, den pol. Commiss. eine andere Plenipotentz, die ebenfalls auf ihnen lautete, zu zeigen, und selbige den Polen abcopiren zulassen wolen, in der den ausdruklich specificiret ware, dass alles, was sie abhandeln, beschliessen, schrifftlich ertheilen und mit Hand und Eyde bekrafftigen wurden, von Ihro Czar. Maytt. vor unwiederruflich gehalten und in Ewigkeit vor gutt und gultig erkand werden solte. Die Titul aber und das Siegel konten keinesweges, bis alles geschlossen und Land und Leuthe getheilet waren, verandert werden, demnach (156r) sie von den beyden Theilen anitzo, weilen die Plenipotentzien zu wechseln unmoglich, nach Auffweisung derselbigen zur Sachen schreiten und erstlich wegen Land und Leuthe richtig machen wolten. Wann aber alles beygeleget und einem jedweden Potentaten sein bestimtes Theil zuerkand ware, konte auch wegen der Titul gehandelt und also andern Plenipotentzien geschrieben und untereinander gewechselt werden. Die Pol. aber begehrten, dass beyderseits Vorbringen schrifftlich auffgegeben werden mochte, dass auch die russischen Commissarien jeglichen vorgelegten Punct beantworten, auch diese itzige Resolution auff Papier gesetzt ertheilen mochten. Dieses aber wolten dieselben auch nicht bewilligen, vorgebend, dass ihnen ja allezeit wohleingedenk seyn wurde, was von beyden Theilen beygebracht und declariret ware, demnach es dabey verbleiben muste, dass die russischen den Pol. die erwehnte andere Plenipotentz zuschiken solten, nachdem aber selbige abcopiret und wohleingenommen ware, wolten sie einen von den ihrigen zu uns schiken und wegen der Defecten, die sich in selbiger befinden mochten, in bruderlicher Freundschafft abhandeln lassen und also ferner ihrer gewohnlichen Zusammenkunfft einen gewissen Tag ansetzen und bestimmen.
(156v) Den 11. Juni ward der Streptzey Kirilo Putzschin und der Schreiber Michaylo Prokoffiew mit der verheissenen Plenipotentz, welche in Krasna auff einem mit Ihro Czar. Maytt. Siegel besiegelten und im Notfall mitgenommenen Membran geschrieben ward, nach Zwierowitz zu den pol. Commissarien abgefertiget.
Den 12. Juni kahmen die russ. Commiss. zuruk und brachten die Plenipotentz wieder mit sich, anzeugend, dass die Pol. selbige abzucopiren und mit den Defecten ihren eigenen Hoffjunker abzufertigen versprochen hatten.
Selbigen dato arrivirte von den pol. Commiss. der Hoffjunker Rakowskij, bittend, dass die Russen ihnen verzeihen wolten, dass sie gethaner Zusage nach heute ihren Hoffjunker nicht abfertigen konten aus Ursachen, weilen ihr Collega Glebowitz, Starosta Zmudskij, angelanget ware, mit welchem sie erstliche alle vorgehabte Conferentzen uberlegen, hernacher auch die Plenipotentz durchsehen und also ihrem verheissenen Hoffjunker mit den Defecten, so in der Plenipotentz sich befunden, ungesaumt abfertigen wolten.
Den 13. Juni arrivirten von den pol. Commissariis zwey Hoffjunker, der Subjudex Orszanskij Komar und der Stolnik Wolkowickij H. Jan Drosdowitz, und brachten die Defecten der andern (157r) Plenipotentz, hatten auch vollige Vollmacht von allen Puncten und, womit die pol. Com. befriediget werden konten, zu sprechen, declarirte dennoch, dass die Vollmacht gultig genug von Ihro Czar. Maytt. ertheilet ware, aber wegen ungebuhrlicher Titul und des Siegels halben begehrten sie ein volliges Contentement. Diese Hoffjunkers wurden mit dem Bescheide abgefertiget, dass die russ. Commiss. die ihrigen mit volliger Befriedigung in den vorgetragenen Pensionen an die pol. Commiss. abfertigen wolten.
Den 14. Juni ward abermahl der Streptzey Kirilo Pankratiewitz Puschtzin und der Schreiber Piotr Dolgowa mit der russ. Commiss. Brieffe an die pol. Commiss. abgefertiget, contestirend, dass, weilen ihnen beyderseits wegen der ungebuhrlichen Titul sowohl von Pol. als auch nach der pol. Opinion von der Russ. die Plenipotentzien zu acceptiren und zu wechseln unmoglich ware, dennoch nur nach Beschauung derselbigen zum Hauptwerke zu schreiten gebuhren wolte. Wann aber endlich ein gewisser Tractat wegen Land und Platze geschlossen, konten beyder Potentaten Titel nach selbigem Schluss gerichtet und die Plenipotentzien vollends gewechselt werden, und, damit die pol. Commissarien in dem desto besser mochten versichert seyn, uberschikten ihnen (157v) die russ. Commiss. eine in der Materie ertheilte Schrifft, mit Hand und Siegel bekrafftiget. Selbigen Abend kamen die Abgefertigten zuruk und brachten Relation, dass die pol. Commissarien ubersandte Assecurationsschrifft zwar angenommen, auch morgenden Tages, nehmlich den 15. Juni, zur Conferentz auff bestimten Tractatsort zu erscheinen bereit wahren, hatten sich absolviret, zu keiner Sache in Hauptwerke zu schreiten, bis sie in ihrer Praetension wegen der Titel und des Siegels in der Plenipotentz gantzlich contentiret und befriediget wahren, weilen die uberschikte Schrifft nicht capable gnug schiene, sie zu begnugen.
Den 15. Juni sind beyderseits Commissarien abermahl auff bestimbten Conferentzort Dwierowitz zusammen gewesen, wegen der Plenipotentzien Richtigkeit zu machen. Weilen aber die russischen nur nach Besehung derselben gnuge ihrer vorigen Resolution zum Hauptwerke zu schreiten und endlich, wann der Tractat wegen der Lander und Stadte geschlossen, andere Plenipotentzien mit selbigen Tituln, wie einem jeden Potentaten gnuge der geschlossenen Pacten zukommen und gebuhren wurden, wechseln solten, erhub sich eine scharffe Disputation wegen der im czar. Schreiben geschriebenen Tituln und (158r) Siegels. Weilen aber nach langer und strenger Controverse der pol. Commissarien letzte Resolution war, dass ihnen ungewechselter Plenipotentzien zum Werk zu schreiten unmuglich, die Vollmacht aber wegen vieler Ihrer Koniglichen Maytt. praejudicirlichen Titel nicht anzunehmen ware, als mochten die russischen Commissarien solche Mittel erfinden, dass sie in dieser Praetension zufrieden gestellet werden mochten, aber anstatt billiger Mittel musten sie viel ungeziemlicher Worte verlieb nehmen, dass es auch gar schiene, ob wolten beyde Theile zornig voneinander scheiden und den edlen Frieden dem blutigen Sebel in Disposition geben. Doch wurden endlich diese Mittel von der pol. Seite, ob sie sich gleich dessen nicht eussern wolten, erfunden, dass anitzo beyderseits Plenipotentzien gewechselt, unterdessen aber ein Rescript auffgerichtet werden solte, dass diese Plenipotentzien in Hoffnung eines ewigen Friedens auff eine Zeit lang gewechselt wurden, doch dergestalt, dass die Titel und Siegel keiner einigen Partey zur Praetension dienlich, geschweige zum Praejuditz und Nachtheil gereichen solten, sondern es solte der Frieden, seinen richtigen Weg gehend, geschlossen und nach selbigem Schluss die Titel corrigiret und andere Plenipotentzien gewechselt werden. Im Fall aber der (158v) Frieden vor dieses mahl keinen Fortgang gewinnen mochte, solten beyderseits Plenipotentzien zuruk genommen und keinesweges zu eigenem Praejuditz und Beweiss gehandhabet werden. Auff diese Declaration ward den pol. Commissariis zugelassen, selbige Caution zu verfassen und sie den russischen zuzuschiken, damit nach Verlesung derselben eine solche von ihnen gestellet und unterschrieben werden mochte.