Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал
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Den 26. Augusti wurden durch ernsthafften und unverdrossenen Fleiss der Herren Mediatoren beyderseits Herren Commissarien (31r) Gemuther in etwas mitigiret, welche sie dan abermahl den 27. Augusti zusammenzukommen expostulierten und einluden.
Den 27. Augusti erschienen beyde Theile, auch die Herren Mediatores auf den gewohnlichen Conferentzorte, allda die Parten von den Herren Mediatoren durch eine gar schone Sermon zur Gutte und Sanfftmuhtigkeit ermahnet wurden. Weilen aber den unsrigen die vorige Handelung zu reassumiren nicht rathsam deuchte, massen dero Vollmacht und Instruction nicht mehres uber die Conditionen, so allbereit proponiret waren, leiden wolte, griffen sie zu andern Mitteln und gar neuer Materie, nehmlich zu der Election und begehrten, dass Ihro Czar. Maytt. Ihro Koniglichen Maytt. in Polen nach dero Lebtagen succedierten und anitzo zum Successor erwehlet werden mochten, darnebenst den auch die proponirte Conditionen konten gemindert werden. Diese neue Proposition, ob sie sich zwar den Herren Polen zu ihrer Sachen und itzigen Zustande nicht ubel schikte, dennoch so wolten sie bey Lebenszeiten ihres itzt regirender Herren, Ihro Koniglichen Maytt. Johannis Casimiri, von keiner neuen Election horen, (31v) geschweige conferiren, weilen sie nicht vornehmen, neuen Herren zu wahlen, sondern dem Reiche einen Frieden zu bauen von Ihro Koniglichen Maytt. und der gantzen Republic befehliget waren. Zudem so gehorete diese Sache nicht zur Commission, sondern auff den Reichstag, da alle Stande der Republic, versamlet durch freye Suffragia, einen Konig und Herren zu erwehlen pflegten. Die Herren Mediatores protestirten alsobald auch, dass sie von Ihrem Allergnadigsten Kayser und Herren, Ihro Romisch. Kayserliche Maytt., nicht einen neuen Konig in Polen zu wehlen, sondern nur beyde, sowohl dem pol. als moskowitschen Reiche, die vorige Ruhe und Einigkeit, Frieden und Freundschafft wiederzubringen expresse gewollmachtiget waren, demnach ihnen von einiger Acction zu horen nicht aufstude, und, im Fall von dieser Materie ferner solte geredet werden, wurden sie Ursach haben, auffzustehen, ihre Zusammenkunffte zu meiden und die Commission zu quitiren. Ungeachtet dessen drungen die unsrigen sehr darauff und wolten mit dieser neuen Proportion keinesweges stehen, dass auch druber die Herren Polen ohne Consens der Herren Mediatoren die Sache bis morgen in Deliberation zu nehmen sich resolviren musten.
(32r) Den 28. Augusti verfugten sich beyderseits Herren Commissarien auf bestimbten Conferentzorte, die Herren Mediatoren aber wolten dieser Zusammenkunfft (weil sie ohne dero Consens von einer neuen und auff Commissionen ungewohnlichen Materie zu handeln bestimmet war) nicht beywohnen, sondern blieben in ihren Quartieren in der Wilde. Die Herren Polen, nachdem sie durch viele Documenta dargethan, dass diese neue Proposition nicht allein ihren uhralten Rechten, Freyheiten und Praerogativen, sondern auch dem Eyde, mit welchem sie der Republic und Ihro Koniglichen Maytt., Ihren gnadigsten Konig und Herren, verpflichtet, dass nehmlich bey dero Lebenszeiten sie nicht allein einen andern zu erwehlen, sondern auch selbiges in ihren Gedanken ohne grosse Sunde zu nehmen nicht machtig waren, gantz contraire und zuwieder lautete, auch den unsrigen gar zu geschwindes Verfahren und Anmuthung sattsahm exprobriret hatten, resolvirten sich endlich (vernehmend, dass im Fall diese Proposition excludiret wurde, auch kein Frieden durch einige andere Mittel zu hoffen ware), solches ihr, der Herren Moskoviter, Begehren Ihro Koniglichen Maytt. (32v) und der Republic zu referiren und zu wissen zulassen und also einen ferneren Befehl und Willen deroselben zu erwahrten, worzu dann auf das allergeringste 7 Wochen Frist seyn muste, ehe und bevor einige Antwort einnehmen konnte. Weilen aber die unsrigen mit dieser ihrer Resolution recht wohl content und zufrieden waren, schieden vor diesmahl beyderseits Herren Commissarien in gutem Verstandnus voneinander und bestimmet, so lange zu wahrten und die Conferentzien auffgeschoben zu seyn lassen, bis der Bothe, welchen die Herren Pol. an Ihro Konigliche Maytt. abfertigen wurden, zuruk kommen mussen.
Den 29. Augusti fertigten die unsrigen einen Courier unter Riga zu Ihrer Maytt. ab, den Verlauff der vergegangenen Conferentzen communicireten, und supplicierten umb fernere Information, wie diese Sache fortgesetzet werden solte.
Den 18. September kahm der abgefertigte Bothe von Ihro Czar. Maytt. aussm Lager unter Riga zuruk, brachte Schreiben mit sich [409] , (33r) welche gnugsahm contestierten, dass der Herren Commissarien Handlung, insonderheit aber die Proposition der Wahl, Ihro Czar. Maytt. sehr lieb und angenehm ware, demnach auch Befehl ertheilet ward, dass die Herren Commissarien die Sache fortzusetzen sich am hochsten angelegen seyn und die Pol. schrifftlich versichern solten, dass ihnen, wenn sie dieselbe Proposition consen(33v)tiren wurden, nicht allein ihre uhralte Rechte, Freyheiten, Privilegien und Praerogativen gehalten, vermehret und verbessert, sondern was sie nur wunschen und begehren wurden, ihnen vertheilet und von Ihro Czar. Maytt. contentiret werden solte.
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Den 19. September ward der Dworanin Denis Eustaffiow von den unsrigen an die Herren Pol. abgesandt, umb bey selbigen, dass sie sich morgendes Tages an dem Conferentzorte verfugen und mit den unsrigen zusammenkommen mochten, auszuwurken, welche sich auch durch Persuasion der unsrigen darzu, obgleich ihr Courier von dem Konige und der Republic noch nicht zuruk gekommen war, bequahmten und zusammenzukommen resolvierten.
Den 20. September verfugten sich beyderseits Herren Commissarien auf vorigen Conferentzorthe. Auch wurden durch Bitte und Anhalten der unsrigen die Herren Mediatoren sich auch einzustellen benohtiget, bey derer Gegenwart dan die unsrigen, Ihro Czar. Maytt. grosse Gutigkeit zu bezeugen, den polnischen viele reiche Verheisungen und Zusagen thaten, (34r) was nehmlich selbige zu hoffen hatten, wan nur die vorige Proposition, die Wahl der Succession betreffend, sie zu befordern und ins Werk zu stellen, concedieren und sich bequahmen wurden, ausdruklich hinzuthuend, dass alle diese Kriegsbedrangnusse in lauter Beneficien und gnadenreichen Gutthaten solten mutieret und verandert werden. Die Herren Pol. aber protestierten, dass ehe und bevor ihr abgefertigter Courier von Ihro Koniglichen Maytt. zuruk kommen ware, sie sich in keine Conferentz der Sachen wegen einzulassen ohne Expressen Ihro Koniglichen Maytt. und der gantzen Republic Befehl unterstehen durfften. Die Herren Mediatores waren gar stille und gaben kein Wort von sich, weder im Guten noch im Bosen, sondern liessen die Parten also untereinander agiren, wie sie wolten, nur dieses repetierten sie gar offt, dass nehmlich diese Sache auf einen Betrug angestellet ware, wer demnach einer den andern betrugen, selbiger auch dessen Herr und Meister werden wurde, uber ihnen solte hernach keiner klagen, weilen sie beyderseits genugsahm gewarnet und treulich (34v) gemeinet waren. Weilen nun die Herren Pol. sich zu keiner Sache bequemen wolten, wurde ferner zusammenzukommen vermoge voriger Abrede bis zur Wiederkunfft des pol. Couriers auffgeschoben.
Den 2. October waren die Moskovitischen Herren Commissarien, auch die Cantzeleybedienten bey die Herren Mediatores zu Gaste und wurden von ihnen gar delicat und prachtig tractiret, dass sich auch die unsrigen verwunderten uber theils specialen in diesem wusten Orte.
Den 5. October ward von den unsrigen der Dworanin Denis Eustaffiew an die Herren Pol. abgesandt, mit selbigen zu handeln, dass sie absonderlich ohne der Herren Mediatoren Wissen mit ihnen wegen Unterredung von einer hochwichtigen Sachen zusammenkommen mochten. Ob nun zwar die Herren Pol. nicht gerne dran wolten, dennoch umb zu nehmen, was doch so hoch wichtiges zu tractiren ware, resolvierten sie sich, drey Personen aus ihrem Mittel, nehmlich den Herren Grossmarechal Zawisza, den Herren Referendarium Broztowskij und Herren Serbiewskij mit den unsrigen (35r) absolute zu conferiren zu bewilligen, doch dergestalt, dass kein Theil an dem, was allda mochte gehandelt werden, solte gebunden seyn. Der Ort ihrer Zusammenkunfft ward bestimmet in Chotkiewitz seinem Hoffe, eine halbe Meile von der Stadt Wilde auf dem Wasser Willia hinauffwerts gelegen. Unterdessen aber hatten die pol. Herren Commiss. ihre Leute noch selbigen Abend bey die Herren Mediatoren, dass also selbigen diese Sache nicht unwissend, vielmehr mit dero Consens fortgesetzet ward.
Den 6. October, des Morgens gar fruhe, erschienen beyde Parten am bestimbten Orte in einem zu ihrer Zusammenkunfft praeparierten Sahl. Die Herren Pol., als denen etwas neues zu vernehmen verlangte, repetierten die gantze Handlung, und wie sie ihrer eigen Abrede nach unerwahrtet ihres Couriers, zur Conferentz mit den unsrigen zu kommen nicht resolviert gewesen, weilen aber solches in aller Freundschafft und Vertrauligkeit von den unsrigen begehret worden, sie einer gutten Intention, immermehr (35v) contrair zu seyn, zu bezeugen auch itzo zu erscheinen von ihren Herren Collegis deputieret waren, freundlich zu vernehmen, was unserer Herren Commissarien Gutdunken ihnen allhier zu erkennen geben seyn mochte. Die unsrigen, ihre vorige Proposition auffs beste moglich staffirend, exprobrierten erstlich der Herren Mediatoren malcontenten Willen zu diesem heilsamen Werke, entlich stellten sie den Herren Polen die itzige Ruin ihres Reiches und dero machtige Feinde, von denen sie auff allen Seiten machtige Impressen erlitten, vor Augen, praesentierten dagegen die grosse russische Macht und Tapfferkeit ihrer Nation und dass auch Ihro Czar. Maytt. selbst personlich, ihr geneigtes Gemuthe contestirend, gegen des Koniges und die Republic in Polen Feinde, dem Konige in Schweden, in voller Kriegsarbeit begriffen ware. Darneben demonstrirten sie den grossen Nutzen, der auff solche Conjunction dieser beyden machtigen Reiche succedieren konte. Die Herren Polen, alle diese Einwurffe nicht (36r) vor gutt erkennend auch theils zu dank annehmend, blieben dennoch feste bey ihrer gethanen Resolution, jedoch dergestalt, dass sie sich ausliessen, dass wann auch Ihro Konigliche Maytt. und die Republic die alten, gar offt mit Eyde bekrafftigte Freyheiten der freyen Stande des polnischen Reiches und Grossfurstenthumbs Litthauen aus besondern erheblichen Ursachen ubersehen und jetzo einige Election eines neuen Koniges bey seinen Lebenszeiten geruhen mochten zu consentiren, so konte es dennoch in solcher Eil, als sie sich einbildeten, nicht geschehen, weilen vermoge ihren polnischen Rechten zur Election eines neuen Koniges eine gar weitlauffige Convocation gehorete. Zudem so solten die Herren Moskowiter auch von diesem berichtet seyn, dass ihnen ein neuer Konig nicht allein ihre alte Privilegia zu ratificiren, sondern sie mit neuen Freyheiten zu begaben und des Reiches, nehmlich der Cron Polen und des Grossfurstenthumbs Litthauen, zu erweitern und im gringsten nicht zu vermindern, bey Eides Pflicht gehalten seyn muste. Die (36v) unsrigen antworteten, dass nicht allein dieses gringe, ja vielmehres Ihro Czar. Maytt. als ein grosser heroischer und milder Herr ihnen zu consentiren und zu schenken geneigt und resolviret wurden, dann sie gnugsahm Land und Leuthe hatten und nichts mehr die Ehre und einen unsterblichen Nahmen zu erhalten wunschten, und mit den gleichen Discursen ward der gantze Tag gekurtzet, dass auch die anbrechende Nacht das ubrige abermahl bis zur Wiederkunfft des polnischen Couriers determinierte.
Den 8. October, nachdem die unsrigen abermahl einen Courier zu Ihro Czar. Maytt. unter Riga abgefertiget hatten mit gar gewisser Versicherung, dass an der Election im gringsten nicht zu zweiffeln ware, kahmen zwey polnische Hoffjunker, berichtend, wie dass der von den Herren Polen an Ihro Konigliche Maytt. abgefertigte Courier zuruk angelanget ware, dennoch sie mit dieser Zeitung, auch umb sich zu erkundigen, ob es den Herren unsrigen gelegen seyn und belieben (37r) mochte, morgendes Tages zur Conferentz zu kommen, abgesandt waren. Die unsrigen, welche dieser Zeitung wegen sich hoch erfreueten, resolvierten sich morgendes Tages, den 9. Octob[er], sich an vorigen Ort im Gezelte zur Conferentz einzustellen.
Den 9. Octobris erschienen beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Mediatores am bestimbten Orte. Die Herren Pol., nachdem sie mit einer langen Sermon ihre gute und unverfalschte Inclination zum Frieden sattsahm bezeuget und contestiret hatten, entdekten sie endlich die Verrichtung ihres abgeschikten Couriers, declarirend, wie dass Ihr allergnadigster Konig und Herr, Ihro Konigliche Maytt., und die Republic nicht aus einiger Nothbedrangnuss noch Zwang, sondern einig und allein, weilen keine andere Mittel (als von den Herren Moskovitern verstanden) ubrig waren, das langwierige Bluttvergiessen in ihrem Vaterlande zu hemmen, aus koniglicher angebohrner Gutigkeit und christlicher Condolentz (37v) contra jus civile dennoch ohne einige der Republic der alten Privilegien, Praerogativen und liberaler Freyheiten Verkleinerung und Violation Conditionem novae Electionis so weit angenommen hatten, dass sie ihren Commissarien anitzo die Herren unsrigen, in dero unvermuhtlichen Proposition zu befriedigen, mit ihnen dergestalt zu conferiren concediret hatten, dass ihnen nur die praeliminere Electionis (wenn sie Tranquillitas Patriae zu stifften decliniret werden konten), zu tractieren zugelassen und consentieret ware. Wann aber dieselbige auff dieser Commission gehandelt und mit guter Assecuration eines reputirlichen Friedenschlusses staffiret waren, solte ein ubriges Landesrechten verfahren und die Bestetigung der Election auff einen offentlichen Reichstage geschlossen werden. Ehe und bevor aber in dieser Sachen etwas vorgenommen wurde, begehrten die Herren Pol. von den unsrigen eine wichtige und vollenkommene Assecuration in dem, dass Ihro Czar. Maytt., wann sie itzo (38r) gluklich regierenden Konige in Polen Johanni Casimiro in der Regierung der Cron Polen und des Grossfurstenthumbs Litthauen zu succediren mochten, erwehlet werden, der Republic in Polen dero Rechtsgebrauche, Privilegien und Freyheiten confirmiren und daruber Ihro Czar. Maytt. Diploma ertheilen solten. Die Herren unsrigen, gantz nicht considerirend, was vor einem grossen Nachklang die polnische Rechten und uralte Freyheiten haben, spondirten und versprachen alsobald, ohne einige Wiederrede und Exception, selbige Assecuration morgendes Tages, da eine fernere Zusammenkunfft bestimmet war, schrifftlich zu lieffern und abzugeben.
Den 10. Octobr[is] erschienen beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Mediatores an vorigen Conferentzorte. Die unserigen, gethaner Zusage nach, praesentirten alsobald denen Herren Pol. vorerwehnte Assecurationsschrifft, welche die Herren Pol. zu Dank annehmend, der Herren Moskowiter Treuhertzigkeit und gute Intention, hochruhmeten, sich auch darneben fernerer guten Conditionen versicherten, einigen demnach an zu tractiren und schlossen selbigen Tag etzliche (38v) Puncta mit grossem Contentement und Freundligkeit. Die ubrigen aber wurden, weilen die Nacht hereinbrach, bis an den 14. October verschoben.
Den 14. Octobr[is] erschienen abermahl beyderseits Herren Commissarien auff bestimbten Conferentzorte, der nunmehr wegen der Kalte in Chotkiewitz einem Hofe eine 1/2 Meile von der Wilde, in warmen Stuben bewilliget war, tractierten ferner und verabschiedeten noch etzliche Puncta in guter Verstandnus. Das ubrige ward bis an den 16 October verschoben.
Den 16. October, nachdem beyde Theile zusammenkommen, auch die Herren Mediatores sich eingestellet hatten, machte dieser Nation Antinomia wegen der Religion des neu erwehlten Koniges, auch der Person, welche ihn kronen solte, grosse Differentien. Die unsrigen warten, dass Ihro Czar. Maytt. bey ihrer griechischen Religion verbleiben und von einem Bischoffe selbiger Confession gekrohnet werden solten. Die Herren Polen aber declarierten, dass ein Konig in Polen keiner ander, den der romisch-catholischen Religion zugethan seyn und gemass ihrem uralten Recht von einem catholischen Bischoffe, insonder(39r)heit aber von dem Primas des Reichs, nehmlich dem Ertzbischoff von Gnesen, gekronet werden muste. Endlich, weilen gantz keine Mittel, diesen Punct beyzulegen, erfunden wurden, muste er bis beider Potentaten Gutdunken und fernerer Resolution auffgeschoben bleiben. Die beyde letzte Puncta, die Gefangenen und Resitution der occupierten Oerter belangend, vorbehielten beyde Theile bis dem 20. October, da sie ferner zusammenzukommen bestimten.