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Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал
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(113v) In der Hauptstadt Moskow lieff auch in diesem Jahr eine gefahrliche Rebellion vor, ward aber durch Ernst- und Standhafftigkeit Ihro Czar. Maytt. und Treue der Strelitzen und andrer Ihro Czar. Maytt. und dem Reiche geneigter Leuthe in der Eil gedampffet, also dass etzliche tausend der Rebellen druber ihr Leben einbussen musten. Ihro Czar. Maytt. in Moskow Unterthanen, die Baskirtzen, wurden auch wieder die Obrigkeit rebellisch, streifften das Land bey Uffa herum durch, machten alles nieder und nahmen gefangen, was ihnen vorkahm, stekten Stadt und Dorffer in den Brand und verubten grosse Excessen. Gegen selbige ward der Bojar und Stadthalter zu Murom Knias Feodor Feodorowitz Wolkonskij, mit einer Armee nach Uffa commandiret, konte sie aber in diesem Jahr zu keiner Unterthanigkeit bringen, sondern verlohr in unterschiedenen Scharmutzeln viel Volk.

In der Hauptstadt Moskow ging alles durch die kupfferne Muntze uber und uber und sahe gar gefahrlich aus. Viele tausend Menschen wurden wegen einiger Untreu, Missbrauches und unbilliger Verfahrung mit der Muntze, insonderheit aber die Beampten, denen die kupfferne Muntzhauser Ausgab und Einnham des Kupffers anvertrauet, auch die Muntzmeister und Muntzknechte eingezogen, ihre alle Gutter confisciret und auff mancherley Weise torquiret, gemartert und hingerichtet, theils wurden nach der Pein in unterschiedene Orter ins Elend verschiket, nachdem (114r) ihnen auch ihre Haab und Gutter confisciret und genommen waren. So halff dieses dennoch zur Sachen gantz nichts, sondern die Theurung nahm von Tage zu Tage so sehr zu, dass es unglaublich zu beschreiben und in wenig Chroniken desgleichen zu lesen ist. Ein Maass Roggen galt 20 Rubel, 1 Maass Haber oder Buchweitzen, Grutze, 28 Rubel, 1 Maass Haaber 10 Rubel, 1 Fuder Holtz 1 1/2 Rubel, 1 Fuder Heu, welches ein Pferd in 2 Tagen verzehren konnte, 15 Rubel, 1 Paar russische Stiefel 12 Rubel. In Summa, jegliche Sache war sehr theur, und dieses geschach aus der Ursach, weilen die Bedienten, so Ihr Czar. Maytt. Soldt hatten, die kupfferne Muntze aus dem Schatze vor denselbigen Preiss als die silberne Muntze gegeben ward, wenn man aber etwas davor kauffen wolte, muste es gegen der silbernen Mutze 10 duppelt und druber gezahlet werden. Dieses verursachte unter denen, so aus dem Schatz lebten, einen grossen Hunger, Kummer und Elend. Der Landmann hatte keine Noth, denn er verkauffte sein Korn und andere Vorrath desto theurer, die Kauffleute auch nicht, welche ihre Waaren nach selbigem Preiss taxirten, auch wohl druber doppelten Gewin suchten. Zuletzt ward auch bey dieser bosen Muntze das Silbergeld sehr wohlfeil, also dass jegliche Sache 3, ja 4 mahl theurer den vorhin mit Silbermuntze muste gezahlet werden. Das Land war zwar, Gott Lob, voll von allerhand Vorrath, Korn und Fruchten, dass gar keine Ursach zu dieser grossen Teuerung schiene, ohne die unordentliche Verwaltung, weilen ein jeder die (114v) kupfferne Muntze aus dem Schatz vor gut und gangbahr annehmen, aber wenn es zur Ausgabe kahm, galten 10 Schilling kaum einen halben. Auch der Schatz wolte endlich gantz keine mehr annehmen, sondern alle Einnahmen wurden an silberner Muntze gefordert, aber aus dem Schatze kahm nichts den lauter Kupffer heraus, muste demnach der beste Bediente seiner Ausgabe nach sich des Monats mit 6 Rubel behelffen, hatte doch den Nahmen, dass er monatlich 100 Rubel aus dem Schatz zur Besoldung hatte. Der teutschen Officier waren vorm Jahr viel ins Land beruffen, denen viel zugesaget und grosse Contestationes verheissen waren. Itzo aber musten sie schwere Hungersnoth leiden. Aus dem Lande zu ziehen ward nicht erlaubet, und im Lande keine Lebensmittel vorhanden etc.

Das 1663ste Jahr

Den 3. Januarii ist der Schreiber Piotr Dolgowa von Moskow in Smolensk angelanget und soll ferner zu Ihro Koniglichen Maytt. in Polen mit Ihro Cz. Maytt. Brieffe wegen Auswechselung der Gefangenen gehen.

Selbigen dato ist von Ihro Czar. Maytt. aus Moskow Befehl angelanget, dass die russischen Commissarien mit dero Brieffe einen Courier an die pol. Commissarien abschiken solten, selbige exprobrirend, dass sie ihr Wort, durch ihren Abgesandten Jeronimo Komar verheisen, nicht gehalten hatten, weilen die littauschen Volker unlangst das Schloss Uswiat erobert, alles in dem Gebieth niedergehauen und ferner ins Land hinein den von beyden Seiten declarirten Armistitio zuwieder geruket waren, dass demnach der Oberste (116r) Tsernawskij und Diatlowitz dieses Excesses wegen am Leben mochten gestraffet werden. Im Fall sie aber weiter ruken wurden, so wolten Ihro Cz. Maytt. Leuthe solches nicht gestatten, vielmehr Gewalt mit Gewalt steuren.

Den 10. Januarii ist der Podiatzey Piotr Dolgowa und mit ihm 8 Personen pol. Gefangene, die als Supplicanten von allen pol. Gefangenen aus dem russischen Reiche an Ihro Konigliche Maytt. und der Republique in Pohlen deputiret worden und nebst Ihro Cz. Maytt. Brieff Ihro Koniglichen Maytt. praesentiret werden solten, von Smolensk abgereiset, dessgleichen auch ein Courier, Jacob Lasorow, von den russischen an die pol. Commissarien gnuge Ihro Czar. Maytt. ertheilten Befehl mit einem Brieff abgangen.

Den 10. Februarii gelangte Ihro Czar. Maytt. Brieff an die Commissarien mit Befehl, dass die Helfte der pol. Gefangenen, so in Smolensk sitzen, alsobald ohne eintzige Rantzion und Auswechselung (jedoch die gringsten Leuthe) abgesonderet nach der Grentze gesteuret und frey gelassen, auch an die pol. Commissarien geschrieben werden solte, dass sie diese Ihro Czar. Maytt. Gutigkeit in Erlassung so vieler Gefangenen auf einmahl ohne einige Auswechselung erkennen und desselbigen gleichen den russischen Leuthen, die in Polen gefangen, gewissen lassen solten.

Den 14. Febr. ist vor des pol. Abgesandten Komars Expedition und Aufbruch von Smolensk nach den pol. Commissarien wegen Bewilligung eines Generalarmistitii abgefertigter Courier Stephan Ditzkow aus der Wilde zu Smolensk mit der litth[auischen] Commissarien Brieff angelanget, welche den russischen wissen lassen, (116v) wie dass sie der Sachen wegen, so durch diesen Courier proponiret ware, einen Expressen an Ihro Konigliche Maytt. und der Republique mit ihrer Bitte hatten abgehen lassen, von welchen sie, so lange Zeit einige Resolution wahrtend, diesen Courier etwas aufhalten mussen, umb ihn mit etwas Gewisses abzufertigen. Nun aber, weilen sie bis dato der Sachen wegen keinen einigen Befehl erhalten, weilen vielleicht Ihro Konigliche Maytt. den Standen eine Convention, sich deswegen zu berathen, ob diese Sache einzugehen oder zu verwerffen ware, angesetzet haben muste, demnach annoch keine Ordre in kurtzer Zeit zu hoffen ware, alss hatten sie diesen Courier nicht ferner aufhalten, vielmehr mit dieser Nachricht abfertigen wolen. Inskunftige wenn in dem allen, so von ihnen proponiret ware, Ihro Koniglichen Maytt. und der Republique Wille und Befehl anlangen mochte, wolten sie es ihnen ohne Verzug ferner wissen lassen. Dieser Courier ward mit dem Brieff, nachdem er ubersetzet, und seiner gantzen Relation alsobald zu Ihrer Czaar. Maytt. nach Moskow geschiket.

Den 15. Februarii ist der Generallieutenant Dromonth abermahl nebst der Smolenskschen Adelschafft, ein Regiment zu Pferde und zu Fuss, von Smolensk nach Bychow, selbiges mit Proviant und Munition zu entsetzen, abmarschiret.

Den 21. Febr. ist der Sotnik Roman Krobowskoy mit einem Brieff an die pol. Commissarien und 200 pol. Gefangenen, die laut Ihro Czaar. Maytt. Befehl auf freyen Fuss gestellet werden, von Smolensk nach der pol. Grentze abgangen.

(117r) Den 24. Februarii ist der zu Ihro Koniglichen Maytt. in Polen mit Ihr Czaar. Maytt. Brieff, des Grossgesandten Nasczokins Aufbruch anzukundigen, abgefertigte Courier Ivan Brantzow aus Reusch-Lemberg mit Ihro Koniglichen Maytt. Brieffe nach Smolensk zuruk angelanget, berichtet, dass der Hoffrath Nasczokin zu Lublin angehalten, allda er auch so lange, bis Ihro Koniglichen Maytt. aus Reusch-Lemberg nach Warschau sich begeben und den Reichstag anfangen werden, continuiren soll. Dito ist der nach den pol. Commissarien abgefertigte Courier Jacob Lasorow mit dero Brieffe, unter Minsk datiert, zu Smolensk angelanget, welche zu erkennen geben, dass die geschehene Einfalle nicht von der Polen, sondern einig und allein von der Russen Seite angefangen und verursachet waren. Zudem, so ware auch durch ihren Abgesandten Komar kein Armistitium versprochen und geschlossen, sondern nur einige Conditiones proponiret werden, weilen aber damahlige proponirte Vorschlage von den russischen Commissarien verworffen und nicht acceptiret waren, als mochte dieses kein Armistitium sein, noch genennet werden, und, obgleich nachdem beyderseits zur Auswechselung der Gefangenen deputirte Commissarien ein Armistitium beschlossen, so ware dennoch selbiges von russischer Seite violiret und alsobald gebrochen worden.

Den 1. Martii des Morgens noch vor Tage kahm von Ihro Czar. Maytt. aus Moskow durch den Zyletz Didtzkow Befehl, dass die russischen Commissarien mit ihrem gantzen Comitat sich von Smolensko nach Moskow zu Ihro Czar. Maytt. begeben, ihren Proviant und allen (117v) Vorrath nicht verkauffen noch mit sich zuruk nemmen, sondern alles in Smolensk verlassen, und vielmehr bey jetzigem Schlittenwege ein mehres nach Smolensk zu fuhren und zu verfertigen anbefehlen solten, weilen ihnen allen aufs Vorjahr abermahl sich nach Smolensk zu begeben und der Commission Fortgang zu suchen von Nothen seyn wurde. Unterdessen aber solten sie die zur Auswechselung der Gefangenen von ihnen deputirte Commissarien allda in Smolensk unter Commando des Gouverneurs und Okolnitzey Knias Piotr Alexiewitz Dolgorukow-Obolenskij mit allen ubrigen polnischen Gefangenen (damit die Auswechselung continuiren mochte) verbleiben. Zu dem so solten auch die Commissarien durch einen Expressen an die pol. Commiss. gelangen lassen, wie dass sie numehr uber ein Jahr, dero Ankunfft wartend, zu Smolensk die Zeit hero mit grossen Expensen und Unkosten zugebracht hatten, numehro aber auf eine kurtze Zeit nach Moskow zu Ihro Czar. Maytt. verreisen wolten. Immittelst mochten sie ihre Courier und Abgesandten gleichergestalt, wie vorhin, allerhand Correspondentzien betreffend, expediren und keine einige Mittel, so zur Beschleunigung der langst angesetzten Commission und Stifftung eines christlichen Friedens gelangen mochte, versaumen. Sie aber, die Russen, wolten alsobald, nachdem sie des Termins und Orts wegen von ihnen verstandiget waren, sich wieder zu Smolensk einstellen. Es ward auch den Pol. durch diesen Courier, (118r) Jacob Lasorow, kund gethan, wie dass Ihro Czar. Maytt. abermahl 248 Personen pol. Gefangenen ohne eintzige Auswechselung, geschweige Rantzion, aus lauter Czar. Gutigkeit und Gnaden freygelassen hatten aus der Hauptstadt Moskow, dass demnach desgleich auch denen in Polen gefangenen Russen mochte erzeiget, und sie ohne Verzug auff der Grentze zur Auswechselung gebracht werden.

Den 3. Martii sind die russischen Commissarien mit ihrer gantzen Suite von Smolensk nach Moskow auffgebrochen.

Den 11. daselbst arriviret.

Den 12. dito sind dieselbe in dem Fordersaal, Ihro Czaar. Maytt. Hand zu kussen, begnadiget werden. Dem Gesandtschafftсantzler aber, Almass Ivanowitz, ward nicht gestattet, vor Ihro Czaar. Maytt. zu erscheinen, weilen er in der schwedischen Sache (die numehro nach dem schwedischen Exemplar in etlichen Puncten des Kardischen Friedenschlusses nicht richtig, sondern dem russischen Exemplar zuwieder befunden war) keine bessere Vorsichtigkeit, als bald im Anfang, gebraucht und gehabt hatte, denn der zwischen Moskow und Schweden zu Kardies geschlossene Friedenstractat wahr zwar von beyderseits Potentaten ratificiret und mit einem Eyde bekrafftiget, ward aber in kurtzer Zeit, weilen die Exemplar im russischen und schwedischen nach richtiger Correction nicht ubereinstimmeten, gantz contraire gehandhabet. Die Schweden wolten gnuge dem 20. Punct ihres Exemplars (der denen H[erre]n Legaten von Ihro Czar. (118v) Maytt. Bojaren und Conferentzherren zu halten in Moskow versprochen war) alle ihre in diesem vergangenen Kriege Gefangene, auch die, so den russischen Glauben angenommen und umbgetauffet waren, zuruke haben. Dagegen wolten die Russen gnuge dem 20. Punct im russischen Exemplar (der ihnen gleichergestalt von Ihro Koniglichen Maytt. und den Standen in Schweden zu halten mit einem absonderlichen Brieff in Stokholm confirmiret war) keinen einigen von den schwedischen Gefangenen, so den griechischen Glauben angenommen hatten, auszustatten. Demnach erregte sich auf beyden Seiten eine grosse Missverstandnus, welche von Tage zu Tage wuchs und zunahm. Da nun der Baron Bent Horn aus Moskow in Schweden arriviret ward und seiner Verrichtung wegen Relation gethan, auch den Betrug, dadurch die russische Grossgesandten auff den 20. Punct des russischen Exemplars einen absonderlichen Confirmationsbrieff ausgeruket, eingenommen und den regirenden Standen in Schweden die Sache viel anders berichtet hatte, ward von der Cron Schweden alsobald ein Abgesandter, Conrad von Berner (welcher der Gesanschafft Marechal gewesen war), nach Moskow mit einem koniglichen Brieff abgefertiget, in welchem der russischen Grossgesandten Betrug und Lugen sehr exprobriret ward, als dass sie durch unbilligen falschen Bericht und unwahrhafftigen Schrifften die Confirmation des 20. Puncts (119r) gnuge dem rus[si]schen Exemplar Schweden abgetragen hatten, praetendirten demnach, dass ihnen der 20ste Punct gnuge dem schwedischen in allem mochte gehalten und die gegebene Confirmation auf dem russischen vor untuchtige mochte erklahret werden, dass auch Ihro Czaar. Maytt. inskunfftige solche Lugner und Betruger nicht allein zu keiner Gesandschafft mehr gebrauchen, vielmehr selbige der Billigkeit nach dieses grossen Betruges wegen straffen und nach diesem ihre Legationes an frembde Potentaten solchen Leuten anvertrauen mochten, die in allem (wie es bey Ambassaden gebrauchlich) Treu und Glauben zu uben und mit keine Lugen umbzugehen tuchtig waren, weilen durch eine lugenhaffte und gottlose Legation die Reiche nur aneinander gehetzet und alles, was gut und heilsahm ist, versaumet wurde. Auff diesen Brieff ward denen Schweden vice versa von Ihro Czar. Maytt. despectirlich genug vor diesmahl durch vorbenanten Berner geantwortet und wegen Vergleichung und richtiger Correction dieses Puncts abermahl eine Grossgesandschafft nach Schweden zu schiken resolviret, zu welcher sich der von Berner auf schwedischer Seite keinesweges verstehen, vielmehr expresse umb Satisfaction so wohl dieses Punctes wegen der Gefangenen als der freyen Commertien, die von russischer Seiten hindengesetzet und (119v) gnuge dem Contract gehandhabet waren, anhielte, protestirend, dass sonsten nichts Gutes erfolgen konte. Aber die Russen achteten diesen Berner gar zu gringe und wolten sich des Fals mit ihm als einer Privatperson in keinem weitlaufige Discourse einlassen, sondern fertigten ihn mit vorgedachtem czar. Brieff ab. Nach ihm ward dennoch ein Expresser, Ivan Pieskow, wegen Annehmung der russischen Grossgesandten, so diese verfehlte Puncten in Stokholm schliessen und richtig machen solten, mit Ihro Czar. Maytt. Brieff an die Cron Schweden abgefertiget.

Den 14. Martii ward endlich dem Cantzler Almass Iwanowitz, nachdem er richtigen Bescheid der schwedischen Sache wegen, die nicht durch ihn, vielmehr aber durch Nachlassigkeit und Versaumnuss anderer corrumpiret und unrichtig gemacht, auch bis so lange Zeit nicht corrigiret worden ware, gethan, die Hand zu kussen und vor Ihro Czar. Maytt. zu erscheinen erlaubet, und ward ihm nach dem vorigen die Gesandtencantzley zu regieren anbefohlen.

Den 9. Aprilis hat der crimmische Courier Sefiw Alii Athalik seinen Abschied bekommen und von Ihro Czar. Maytt. einen Brieff an seinen Chan empfangen, in welchem exprobriret ward, wie dass alle von dem Chan an Ihro Czar. Maytt. in dem Brieffe durch diesen Sefiw angemuhtete Conditionen gar (120r) unbillig, auch Ihro Czar. Maytt. und dero Reiche zum Despect und Praejuditz gemeinet waren, demnach der Chan inskunfftige solche unbilligen Conditionen zu gedenken sich eussern, die falsche Polen, auch auf einer Seite des Dnipers wohnende Cosaquen, welche keinem von ihnen beyden treu und hold waren, verlassen und mit Ihro Czar. Maytt. die vorige gute und mit einem Eyde bekrafftigte Freundschafft erneuern, auff die verflossene Jahre die restirende Geschenke und Praesenten annehmen und alle russische Gefangene auf die Grantze vor eine billige Rantzion lieffern lassen solte. Im Fall nicht und dass er ferner einige Feindseeligkeiten wieder Ihro Czar. Maytt. und dero Grentzen bliken liesse, wolten auch sie bey ihrer Unschuld Gott den Allmachtigen zu Hulffe nehmen, und alle ihre Unterthanen Russen, Tartern, Kosaken, Calmuken, Baskirtzen, yorische und terkische Fursten, dohnische und zaporowische Atamanen und alle ihres Reiches getreue Eingesassene aufbiethen, und dieser Unbilligkeit mit gewaffneter Hand begegnen.

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